Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 23.07.2021

Das Hauptschadensgebiet der Flutkatastrophe, die am vergangenen Wochenende über Teile Deutschlands hereinbrach, liegt in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Das Hauptschadensgebiet der Flutkatastrophe, die am vergangenen Wochenende über Teile Deutschlands hereinbrach, liegt in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
DJV legt 10-Punkte-Papier zur Bundestagswahl vor · Wolf erschossen – Nach Freispruch für Jäger wird Fall neu verhandelt
Aktuelle Corona-Schutzverordnung – Neuerung nur für Jagdhornbläser ·
Wolfsschütze freigesprochen
Markierung von Rehkitzen; Hinweis der FJW
Die Lockerungen des Landes hinsichtlich der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen dazu, dass auch im jagdlichen Bereich wieder mehr Aktivitäten möglich sind. Mit der obersten Jagdbehörde haben wir uns hierzu in Einzelfällen abgestimmt.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW (CoronaSchVO) lässt nun auch nicht-beruflichen Probenbetrieb zu. Die Regelungen in § 8 der CoronaSchVO sehen, sofern der inzidenzwert im Kreis oder der kreisfreien Stadt unter 100 liegt, hierzu vor:
Seminar: Modernste Nachtsicht- und Wärmebildtechnik für den jagdlichen Einsatz · Wildgenuss NRW Video: Gegrillter Wildschweinrücken und Bärlauchpesto auf rustikalem Bannock
Die Mitgliederversammlung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV) fand am 8. Mai coronabedingt erneut in digitaler Form statt.
In der letzten Woche haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG ) verabschiedet. Inzwischen liegt auch die mit den Bundesressorts BMG und BMI abgestimmte Auslegungshilfe zur Einzeljagd während der Ausgangssperre vor…
In einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium) bestätigt, dass die Einzeljagd auf Schalenwild auch dort zulässig ist, wo eine nächtliche Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz besteht.