Steuerliche Berücksichtigung des Jahresbeitrages – Spendenbescheinigungen für das Finanzamt
Der Hegering Gladbeck e. V. ist mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Marl vom 3.8.2018 von der Körperschaftsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreit, weil der Hegering Gladbeck ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Der gemeinnützige Zweck ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 52 II Satz 1 Nr. 8 AO. Der Hegering Gladbeck e. V. ist zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen nach § 50 Abs. 1 EstDV berechtigt.
Da der Beitrag des Hegering Gladbeck e. V. jährlich 15,00 € beträgt, darf auch nur dieser Betrag durch den Hegering Gladbeck bestätigt werden.
Aufgrund der Verwaltungskosten (Druck, Porto usw.) stellt der Hegering Gladbeck e. V. Beitragsbescheinigungen nur auf besonderen Wunsch des jeweiligen (Einkommensteuer-) Finanzamtes aus.
Die Beitragsanteile der Kreisjägerschaft, Landesjagdverband und Deutsche Jagschutzverbandes dürfen nicht durch den Hegering Gladbeck bestätigt werden. Die Kreisjägerschaft Recklinghausen kann zu ihrer Gemeinnützigkeit, ihrem Beitragsanteil und der steuerlichen Beurteilung weitere Informationen erteilen.
Aufgrund des Gesetzes zur Steigerung ehrenamtlichen Engagements wird der Spendenabzug bis zu 200 € ohne Vorlage einer Spendenbescheinigung akzeptiert wenn der Überweisungsbeleg bzw. der Kontoauszug dem Finanzamt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung vorgelegt wird.
Aktuell arbeiten die Finanzämter im Rahmen der elektronischen Steuererklärung jedoch ohne Belegvorlage und setzen auf die Belegvorhaltepflicht d. h. Belege erst auf Anforderung des Finanzamtes.
Der Hegering Gladbeck e. V. wird bei dem Finanzamt Marl unter der Steuernummer 359/5734/2010 geführt.