Neue Coronaschutzverordnung ab dem 24.11.2021 gültig; 2G für Gesellschaftsjagden

Ab dem 24.11. gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Mit dem deutlichen Anstieg der Inzidenzzahlen in den letzten Wochen ist damit nun auch in NRW bei vielen Veranstaltungen die sog. 2G-Regel einzuhalten.