Tote Wildgans in Gladbeck: Vogelgrippe

Von Tabea Beissert, Leiterin WAZ-Lokal-Redaktion

Der erste Fall von Vogelgrippe in Gladbeck ist nun auch offiziell bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat einen ersten Schnelltest mit einer Analyse bekräftigt. Bereits Ende Oktober war in Wittringen eine tote Wildgans gefunden worden.

„Das Ergebnis des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wurde dem Kreisveterinäramt jetzt zugestellt“, teil die Kreisverwaltung am Mittwoch mit. Demnach wurde die Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 nachgewiesen. „Nach eingehender Risikobewertung und in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) sieht das Kreisveterinäramt von der Einrichtung einer Sperrzone rund um die Fundorte ab“, heißt es weiter.

Im Kreis Recklinghausen gab es einen Fall in Gladbeck und einen in Dorsten

Insgesamt gab es im Kreis zwei Fälle. Neben der toten Wildgans in Wittringen wurde eine weitere tote Wildgans in Dorsten gefunden. Auch bei diesem Tier wurde jetzt die Vogelgrippe bestätigt. Weitere Fälle, auch Verdachtsfälle, gebe es im Moment nicht, so Kreissprecherin Svenja Küchmeister auf Nachfrage.

Sollte ein weiterer toter Vogel gefunden werden, werde dieser nun auch nicht mehr „beprobt“, so Küchmeister weiter. Denn: An der bestehenden Situation würde ein weiterer Fall von Vogelgrippe nichts ändern. „Nur wenn jetzt beispielsweise 15 tote Vögel aufgefunden werden würden, würden diese Fälle untersucht werden.“ Oder auch, wenn sich der Fundort in der Nähe eines Betriebes befinden würde, auf dem Geflügel gehalten wird.

Geflügelhalter sollten den Kontakt zu Wildvögeln unterbinden

Auch Maßnahmen wie eine Stallpflicht seien jetzt nicht nötig. „Maßnahmen auch bei Betrieben werden erst ab einer Größe ab 50 Tieren umgesetzt“, erklärt Svenja Küchmeister. Bei Einzelfällen hingegen seien diese nicht erforderlich.

Aber: Geflügelhaltern wird empfohlen, zum Schutz ihrer Bestände erhöhte Biosicherheitsregeln zu befolgen und besonders den Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel zu unterbinden. „Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Zum Tränken für Hausgeflügel sollte unbedingt Leitungswasser genommen werden, auf keinen Fall Oberflächenwasser“, so der Kreis Recklinghausen.

Die Geflügelpest ist hochansteckend und in der Regel tödlich

Sinnvoll sei auch, eine Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherzustellen und die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich zu waschen. „Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sowie Ein- und Ausgänge gesichert werden, um unbefugtes Betreten zu vermeiden.“

Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Das Kreisveterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen bei Geflügel sollte schnellstmöglich der zuständige Tierarzt hinzugezogen werden. Auch das Veterinäramt kann bei Bedarf einbezogen werden. Das Team des Veterinäramts ist unter der Telefonnummer 02361/532125 und per E-Mail unter FD39@kreis-re.de erreichbar.

Kadaver-Sammelstellen werden in den Städten des Kreises Recklinghausen eingerichtet

Das Veterinäramt des Kreises und die städtischen Ordnungsbehörden haben zudem verabredet, dass in den Städten Kadaver-Sammelstellen eingerichtet werden. „Dort wird das Veterinäramt die Probennahmen für die Untersuchung auf H5N1 veranlassen“, falls es eben doch zu einer größeren Zahl von tot aufgefundenen Tieren kommen sollte. Die genauen Orte für die Sammelstellen müssen noch festgelegt werden.

Gemeldet werden sollten gehäufte Funde toter Wildvögel wie Kraniche, Reiher, Wasservögel und Greifvögel. Singvögel wie Amseln, Rotkehlchen oder Meisen, aber auch Tauben und Rabenvögel sollten nicht gemeldet werden. Sie sind von dieser Vogelgrippe nicht betroffen, Totfunde dieser Arten können weiterhin in hygienischer Weise über die Restmülltonne entsorgt werden, heißt es weiter vom Kreis Recklinghausen.

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