Jagdgesetz politisch und rechtlich bekämpfen

Winterhoff

Der Landesjagdverband verfolgt politisch und rechtlich den Kampf gegen das neue Landejagdgesetz weiter.

Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Johannes Dietlein kommt in seinem 138-seitigen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Gesetz gleich in zwölf Punkten rechtlich angreifbar ist. Eine ausführliche Zusammenfassung des Gutachtens wird in der November-Ausgabe des Rheinisch-Westfälischen Jägers veröffentlicht. Den Kreisjägerschaften liegt diese Zusammenfassung bereits vor. Präsidium und Vorstand haben beschlossen, entsprechende Klagen zu unterstützen. Der LJV selber ist nicht klagebefugt. Es besteht aber kein Zweifel, dass etliche unmittelbar Betroffene das neue Landesjagdgesetz vor Gericht angreifen werden. Insbesondere ist es zwingend notwendig, das Thema Schießnachweis bundesweit einheitlich zu regeln.

Jeder verantwortungsbewusste Jäger übt regelmäßig den Umgang mit der Waffe. Selbstverständlich bleibt es auch bei der Empfehlung des Landesjagdverbandes, dass ungeachtet juristischer Auslegungen bei jedweder Bewegungsjagd auf Schalenwild auf der sicheren Seite ist, wer zuvor den vom Landesjagdgesetz neuerdings geforderten Schießleistungsnachweis erbracht hat. Das Problem mit dem Schießnachweis liegt darin, dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Wir wollen und brauchen eine Regelung, die in ganz Deutschland gilt, aber wir brauchen kein nordrhein-westfälisches Sonderrecht.

Gestartet wird jetzt die Volksinitiative gegen das Jagdgesetz, das weniger Tier- und Artenschutz und mehr Bürokratie bedeutet, mit der Sammlung von Unterschriften. Ich werde in Kürze allen 65.000 Mitgliedern des Landesjagdverbandes persönlich schreiben. Denn jedes Mitglied ist bei dieser Volksinitiative von zentraler Bedeutung bei der Sammlung der Unterschriften. Wir brauchen nur so viele, wie wir Mitglieder haben. Aber wir wollen natürlich viel mehr, um unserem Anliegen politische Durchschlagskraft zu verleihen. Jedem LJV-Mitglied müssen Ziel und Verfahren erläutert werden. Am Ende wird sich der Landtag erneut mit dem Jagdgesetz befassen müssen. Am besten so kurz wie möglich vor der Landtagswahl im Frühjahr 2017.

Wir reden nicht über unsere Erfolge. Immerhin hat die rot-grüne Koalition die eine Hälfte ihrer Koalitionsvereinbarung zum Thema Jagd sang- und klanglos fallen gelassen und die Jagdsteuer nicht wieder eingeführt. Jeder weiß, dass auch beim Jagdgesetz als dem zweiten Teil der rot-grünen Ansage zur Jagdpolitik mancher Unfug abgebogen werden konnte. Aber Selbstgenügsamkeit ist nicht unsere Sache. Inzwischen drohen mit dem Landesnaturschutzgesetz die nächsten Keulenschläge der Landesregierung, die übrigens die letzten vier Wahlumfragen schon alle verloren hat. Land- und Forstwirtschaft werden wie die Jagd und alle Landnutzer nur noch als Störfaktor gesehen. Dagegen setzen wir uns weiter massiv zur Wehr.

Ralph Müller-Schallenberg
Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen