LJV-Präsident Müller-Schallenberg: Chance für bundeseinheitliche Regelungen nutzen
„Beim Bundesjagdgesetz geht es in die richtige Richtung, die geplanten Änderungen bedürfen aber im Detail noch klarstellender juristischer Feinarbeit.“ Mit diesen Worten hat Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, in einer ersten Reaktion den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes kommentiert.
Müller-Schallenberg begrüßt, dass die Berliner Regierungskoalition jetzt Handlungsfähigkeit zeige, um wichtige jagdrechtliche Fragen bundeseinheitlich zu regeln. Mit der geplanten Gesetzesänderung werden die praxisfremden Regelungen des neuen Landesjagdgesetzes NRW betreffend Bleifreiheit bei Büchsenmunition und Schießleistungsnachweis sinnvoll korrigiert. Dies entspricht den Forderungen des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen. <br><br>Bei der Anhörung zum Referentenentwurf im März und in der weiteren Debatte werde man gemeinsam mit dem Deutschen Jagdverband auf die noch notwendigen Klarstellungen drängen.
Der Landesjagdverband NRW treibt unterdessen seine Volksinitiative gegen das nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz weiter voran. Bis zum Sommer will der LJV mehr als 100.000 Unterschriften sammeln,
damit sich der Landtag erneut mit dem im April 2015 verabschiedeten Gesetz befassen muss. Erforderlich sind für die Volksinitiative 66.500 Unterschriften.
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