Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 22. April 2020

Nachrichten-Telegramm:

  • Absage weiterer LJV-Veranstaltungen bis auf weiteres
  • Die Mähsaison 2020 steht unmittelbar bevor!

Nachrichten-Volltext:

Absage weiterer LJV-Veranstaltungen bis auf weiteres

Dortmund, 22. April 2020 (LJV). Wegen der weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) des Landes NRW und zur allgemeinen Planungssicherheit sagt der LJV bis auf weiteres seine für die nächste Zeit geplanten Veranstaltungen ab.

Sofern Neuregelungen der CoronaSchutzVO in den nächsten Wochen die Durchführung bestimmter Veranstaltungen wieder zulassen sollten und dies organisatorisch möglich ist, wird der LJV NRW diesbezüglich rechtzeitig mit dem notwendigen Vorlauf informieren.

Für Veranstaltungen nach den nordrhein-westfälischen Sommerferien (Ende: 11.8.2020) behält sich der LJV vor, diese ggf. unter Berücksichtigung von Coronaschutzauflagen durchzuführen. Das heißt, sofern für geplante Veranstaltungen nach den Sommerferien (insbesondere für geplante Fortbildungsveranstaltungen) Anmeldungen erforderlich sind, werden diese gerne entgegengenommen und zunächst in Form einer Warteliste erfasst. Verbindliche Anmeldebestätigungen oder Absageschreiben werden dann rechtzeitig verschickt, wenn klar ist, ob und unter welchen Auflagen die Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Wir sind bereits jetzt bemüht, insbesondere für ausgefallene Seminare Ersatztermine zu finden. Sofern dies gelingt, werden wir diese umgehend bekanntgeben.

Nach der Entscheidung von Bund und Ländern am 15. April, Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. August 2020 zu verbieten und den Bundesländern die Einzelheiten darüber zu überlassen, liegen bisher dazu aus NRW keine weiteren Details vor. Da die Durchführung des Landesjägertages und der LJV-Mitgliederversammlung am 22. August schon zuvor fragwürdig zu werden begann und nach aktuellem Stand ausgeschlossen erscheint, haben wir frühzeitig mit der Prüfung anderer Terminoptionen begonnen. Das Ergebnis werden wir unverzüglich mitteilen.

Die heutige Entscheidung, LJV-Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen, umfasst auch die Absage der diesjährigen Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen und des Landesnadelschießens, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu verschaffen, und um keine unnötigen Infektionsmöglichkeiten zu schaffen.

Das diesjährige Sommertreffen der KJS-Beauftragten für Junge Jäger am 15. und 16. August wurde bereits vom LJV-Beauftragten für Junge Jäger abgesagt.

Auch der Deutschen Jagdverband hat auf Grund der Corona-Pandemie bereits seinerseits Veranstaltungen abgesagt:

  • Großgoldschießen Süd (30. Mai 2020) und Nord (11. bis 13. Juni 2020)
  • Bundesjägertag vom 18. bis 19. Juni 2020
  • Sophie Award (inklusive Jagdblogger Camp) am 24. Juli 2020
  • Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen vom 2. bis 5. September 2020
  • Der Bundesbläserwettbewerb wurde auf 2022 verschoben, damit die Qualifikationswettbewerbe 2021 stattfinden können.
  • Der Seminarbetrieb der DJV-eigenen Bildungsakademie ruht wegen der Corona-Krise vorerst bis zum 30. Juni 2020. Die abgesagten Veranstaltungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Weitere Informationen des DJV zu seinen Terminabsagen: www.jagdverband.de.

Die Mähsaison 2020 steht unmittelbar bevor!

Hamburg, 9. April 2020 (Norddeutsche Wildtierrettung e.V.). Per Presseinformation vom 2. April 2020 hatten die Norddeutsche Wildtierrettung e. V. darüber informiert, unter welchen Umständen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch in den Zeiten von Sars-Cov2 Jungwildrettungsmaßnahmen zulässig sind. Inzwischen konnte mit weiteren Verantwortlichen auch in anderen norddeutschen Bundesländern gesprochen werden. Danach gilt aktuell folgendes:

In allen Bundesländern gilt grundsätzlich: „Sicherheit geht immer vor“. Die Gesundheit der Jungwildretter und ihrer Familien ist und bleibt für uns oberstes Gebot. Im Interesse des Tierschutzes wie auch des Natur-, Arten-, Wild- und Jagdschutzes liegen Maßnahmen zur Jungwildrettung aber auch weiterhin im öffentlichen Interesse und bleiben damit zulässig.

In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind erlaubt:

  • – Absuchen der Flächen mit Hund – ja, sofern Hund und Hundeführer allein sind. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands. Sonderregelung für Mecklenburg-Vorpommern: Mindestabstand 2 Meter.

Vergrämungsmaßnahmen – ja, sofern allein und im Rahmen des gesetzlichen Rahmens. Erlaubte Ausnahme: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands. Sonderregelung für Mecklenburg- Vorpommern: Mindestabstand 2 Meter.

Absuchen der Flächen mit Drohnen – ja, mit der Maßgabe, dass das Team aus Drohnenpilot und Wildbeobachter (unter Beachtung der Mindestabstände von 1,5 Metern untereinander) völlig getrennt von dem Team der Wildtierberger (bestehend aus max. 2 Personen unter Beachtung der Mindestabstände von 1,5 Metern untereinander) in der Fläche arbeitet. Kontakt zwischen Drohnenteam und Wildtierbergeteam besteht vor, während und nach dem Einsatz ausschließlich über Telefon oder Funk. Sonderregelung für Mecklenburg-Vorpommern: Mindestabstand 2 Meter.

In Berlin bestehen besondere Ausgangsbeschränkungen. Der Landesjagdverband Berlin erteilt zur Glaubhaftmachung der jagdlichen oder hegerischen Tätigkeit eine spezielle Passierbescheinigung (näheres unter https://ljv-berlin.de/)

Für das Bundesland Brandenburg hat das zuständige Ministerium am 25. März 2020 ausdrücklich Empfehlungen zur Jagdausübung im Rahmen der Sars-Cov2 Eindämmungsverordnung herausgegeben. Nach diesen Empfehlungen ist die Jagdausübung allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig. Dabei hat jede Art von Gruppenbildung zu unterbleiben.

Mecklenburg-Vorpommern kennt neben dem Mindestabstand von 2 Metern besondere Einreiseverbote für nicht in Mecklenburg-Vorpommern ortsansässige Personen.

Bitte halten Sie sich strikt an die Vorgaben von Bund, Land und Ihren örtlichen Gesundheitsbehörden. Beachten Sie auch möglicherweise weiterreichende örtliche Restriktionen. Im Zweifelsfall wählen Sie bitte immer die sicherere Option.

Über aktuelle Veränderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Wer sich über die Jungwildrettung im Allgemeinen informieren möchte, kann kostenfrei bei der Deutschen Wildtierstiftung deren „Praxisratgeber Mähtod“ bestellen. Das Bestellformular finden Sie unter https://www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/reh-stoppt-den-maehtod.

Wer die Jungwildrettung schon durchführt, möge der Norddeutschen Wildtierrettung bitte seinen Standort und den Ansprechpartner angeben. (E-Mail: info@norddeutsche-wildtierrettung.de). Die Norddeutschlandkarte auf der Homepage (https://www.norddeutsche-wildtierrettung.de) dient zur Vernetzung schon bestehenden Teams und sollte ständig erweitert werden.

Die Erfahrungen der diesjährigen Jungwildretter-Saison möchten wir dann ebenfalls auf unserer Homepage veröffentlichen und damit den Erfahrungsaustausch schon bestehender oder zukünftiger Jungwildrettungsteams fördern.