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Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten

Seit 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

Geändertes Waffenrecht: Das gilt ab 6. Juli

Von Anke Fritz/agrarheute, am Donnerstag, 06.07.2017 – 07:07 Uhr Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Darin enthalten sind auch neue Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Anfang Juni hat der Bundesrat der vom Bundestag am 18. Mai beschlossenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Ab…
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