Fundbüros müssen streunende Katzen annehmen
Fundbüros der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen müssen von Jägern aufgenommene streunende Katzen annehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am 15. Oktober in einem Musterprozess entschieden (Az. 1 L 1290/15).