Möglichkeit der landesweiten Schonzeitaufhebung der Überläufer

Mit dem Erlass zur Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom heutigen Tag, bittet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) die unteren Jagdbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich die Schonzeit für Überläufer gemäß § 24 Absatz 2 LJG-NRW mit sofortiger Wirkung bis zum 31.03.2018 aufzuheben.

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird gebeten, auf die Erhebung von Entgelten für die Bejagung von Frischlingen und Überläufern zu verzichten.

Hier kann der Erlass heruntergeladen werden.