Mit dem Erlass zur Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom heutigen Tag, bittet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) die unteren Jagdbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich die Schonzeit für Überläufer gemäß § 24 Absatz 2 LJG-NRW mit sofortiger Wirkung bis zum 31.03.2018 aufzuheben.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird gebeten, auf die Erhebung von Entgelten für die Bejagung von Frischlingen und Überläufern zu verzichten.