Landwirtschaftsministerium startet Projekt für eine verstärkte Bejagung der Frischlinge

 

Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) einen Großteil der Kosten für die Trichinenschau bei Frischlingen.

Dieses Projekt soll in der Jägerschaft den Anreiz erhöhen, den Bestand an Schwarzwild in NRW zu verringern. Dies ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest (ASP), die auch über die Wildschweinpopulation eingeschleppt und verbreitet werden kann.

Für die Trichinenuntersuchung bei den Kommunen anfallende Gebühren werden mit maximal zehn Euro gestützt. Ein entsprechender Erlass vom 11. August 2017, ist am 14. August 2017 an die zuständigen Behörden verschickt worden.

Die Umsetzung dieses Erlasses soll u. a. im Rahmen einer Arbeitsbesprechung, an der auch Vertreter des Landesjagdverbandes teilnehmen, am 17. August 2017 erläutert werden. Sobald uns hierzu weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir unverzüglich darüber berichten.

Der Landesjagdverband NRW hatte sich bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium wiederholt und vehement für eine landesweite Abschaffung, jedenfalls aber Senkung, der Untersuchungsgebühren für gestreifte Frischlinge eingesetzt.

Durch eine intensive Bejagung muss der Schwarzwildbestand reguliert und dessen natürlicher Aufbau sichergestellt werden. Daher sollte der Abschuss aus mindestens 75 % – besser 80 % – Frischlingen, 15 % Überläufern, 5 % unterrangigen Bachen und 5 % Keilern bestehen. Der hohe Eingriff in die Jugendklasse ist der sichere Garant für die Bestandsregulierung und Wildschadensminderung. Alle Jagdarten sind zu nutzen.

 

Siehe hierzu auch:

http://www.rwj-online.de/rwj/forschungsstelle/wildbestand/frischlinge-intensiv-bejagen-_6_2014.html#page_2