Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2020

Nachrichten-Telegramm:

  • Bundesregierung würdigt Rolle der Jägerschaft zur Sicherung der Ernährungsverorgung der Bundesrepublik Deutschland
  • NRW-Innenminister Herbert Reul dankt Jägerinnen und Jägern für ihren Einsatz
  • Biotophege- und Lernort-Natur-Preis 2020: Bewerbungsschluss 8. Mai
  • Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg
  • LJV-Team wünscht frohe Ostern

Nachrichten-Volltext:

Bundesregierung würdigt Rolle der Jägerschaft zur Sicherung der Ernährungsverorgung der Bundesrepublik Deutschland

Julia Klöckner, Jens Spahn und Horst Seehofer messen Jägerschaft große Bedeutung bei

Berlin/Dortmund, 9. April 2020 (LJV). Per Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 8. April hebt die Bundesregierung den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest hervor.

Aufgrund dessen sieht sie eine Befreiung der Jägerinnen und Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechttfertigt an. Das Schreiben ist dieser Mail als Anlage beigefügt.

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Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass trotzdem die Jagd natürlich nur im Rahmen der Einzeljagd und unter Beachtung der derzeit verhängten Corona-Maßgaben ausgeübt werden darf. Dazu informiert der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen tagesaktuell auf seiner Corona-Sonderseite unter www.ljv-nrw.de

NRW-Innenminister Herbert Reul dankt Jägerinnen und Jägern für ihren Einsatz

Düsseldorf/Dortmund, 9. April 2020 (LJV). Heute erreichte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg ein Schreiben des NRW-Innenministers Herbert Reul, in dem dieser sich ausdrücklich bei den nordrhein-westfälischen Jägerinnen und Jägern für deren „passionierten Einsatz“ bedankt.

Reul antwortete damit auf ein Schreiben Müller-Schallenbergs, mit dem dieser sich am 19. März an den NRW-Innenminister, aber auch an Ministerpräsident Armin Laschet, Umweltmisterin Ursula Heinen-Esser und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gewandt hatte, um auf die systemrelevante Bedeutung der Jagd hinzuweisen und überzogene Corona-Restriktionen, die zum Erliegen der Jagd führen könnten, von der Jägerschaft abzuwenden.

Das Schreiben ist dieser Mail beigefügt.

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Aktuell ist die Jagd unter Beachtung des jagdrechtlichen Rahmens und der Corona-Auflagen als Einzeljagd möglich. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen und umfassenden Informationen auf unserer Corona-Sonderseite www.ljv-nrw.de !

Biotophege- und Lernort-Natur-Preis 2020: Bewerbungsschluss 8. Mai

Dortmund, 9. April 2020 (LJV). Im Rahmen des diesjährigen Landesjägertages am 22. August 2020 in Düsseldorf verleiht die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW als Anerkennung für herausragende Leistungen in der Lebensraumverbesserung den Biotophegepreis und entsprechende Leistungen in der Umweltpädagogik den Lernort-Natur-Preis.

Beide Auszeichnungen sind mit jeweils 2.000,- Euro dotiert.

Geeignete Projekte können der örtlichen Kreisjägerschaft vorgestellt werden (Kontakt:  Geschäftsstellen der örtlichen Kreisjägerschaften; siehe auch www.ljv-nrw.de ).

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 8. Mai 2020.

Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat entschieden, dass PETA keine verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation ist. Begründet wird das Urteil mit der geringen Anzahl ordentlicher Mitglieder im Verhältnis zum Vorstand der Organisation. Zudem sei es für Interessierte unzumutbar, stimmberechtigtes Mitglied in der Organisation zu werden, um auf die Verbandspolitik Einfluss nehmen zu können.

Stuttgart/Berlin, 03. April, 2020(DJV/LJV BaWü). Mit Urteil von Mittwoch, dem 12. März 2020, hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass die Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatement of Animals (PETA) in Baden-Württemberg nicht verbandsklageberechtigt ist. Laut Pressemitteilung kritisiert der VGH unter anderem die geringe Zahl von nur sieben ordentlichen Mitgliedern. Die nur geringfügig höhere Zahl ordentlicher Mitglieder im Verhältnis zu den Mitgliedern im Vorstand sei jedoch unzureichend im Sinne des Verbandsklagerechts. Damit sehen sich der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) in ihrer Auffassung bestätigt, wonach PETA in erster Linie eine intransparente politische Lobbyorganisation ist, die Menschenrechte für Tiere einfordert, aber zum praktischen Tierschutz vor Ort kaum etwas beiträgt.

Den vollständigen Text der Meldung finden Sie hier https://www.jagdverband.de/kein-verbandsklagerecht-fuer-peta-baden-wuerttemberg

LJV-Team wünscht frohe Ostern

Das LJV-Team wünscht allen trotz der aktuellen Krisenlage frohe, gesegnete Ostern und vor allem Gesundheit.