Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 26. April 2020

Nachrichten-Telegramm:

  • Jetzt bei Wildgenuss NRW anmelden!
  • Metzger sind in NRW als Hilfspersonen anerkannt.

Nachrichten-Volltext:

Jetzt bei Wildgenuss NRW anmelden!

Dortmund, 26. April 2020 (LJV). Der Mai und damit der Beginn der Jagd auf Rehbock und Schmalreh naht, ebenso die Grillsaison. Beides lässt die Zugriffszahlen bei Wildgenuss NRW ansteigen.

Hier können Jägerinnen und Jäger ihr Wildbret auch in Corona-Zeiten absetzen und hier finden die Liebhaber von Wildbret einen Marktplatz mit Qualitätsgarantie.

Anbei leiten wir Ihnen den heutigen Newsletter von Wildgenuss NRW zur Kenntnis weiter.

Sie können auch selbst auf der LJV-Homepage diesen Newsletter dauerhaft und kostenlos bestellen unter https://bit.ly/2VNVB7H

Noch besser, Sie melden sich direkt als Wildbretanbieter bei Wildgenuss NRW an. Dazu folgen Sie bitte diesem Link https://bit.ly/3cZEaq7

Metzger sind in NRW als Hilfspersonen anerkannt.

Dortmund, 26. April 2020 (LJV). Jäger dürfen in Nordrhein-Westfalen die Hilfe eines Metzgers in Anspruch nehmen und danach die hygienisch einwandfreien Portionen direkt vermarkten. Die eigentlich sogar europaweit einheitlichen Regelungen zur Fleischhygiene werden von einzelnen Behörden in Deutschland augenscheinlich sehr unterschiedlich ausgelegt. Das verunsichert aktuell Jäger, Metzger und Verbraucher gleichermaßen.

Für Nordrhein-Westfalen gilt seit Jahren: „Die Abgabe von kleinen Mengen Wildbret aus der Decke/Schwarte geschlagen, ggf. zerwirkt gilt auch als Direktabgabe an Endverbraucher, wenn dies mithilfe eines Metzgers in dessen Räumen geschieht, die Vermarktung aber ausschließlich über den Jäger erfolgt. Dies wird vom Umweltministerium NRW akzeptiert, da die Mithilfe eines Metzgers in seinen Räumen einen hohen Hygienestandard bei der Gewinnung von Wildfleisch gewährleistet.“

(Quelle: „Wildbrethygiene – ein Praxis-Leitfaden für NRW“; auch zum kostenlosen Download auf der Homepage des Landesjagdverbandes: https://bit.ly/2Sdp0pC )