Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2017

Nachrichten-Telegramm:

  • Wildgenuss NRW hilft bei der Schwarzwildvermarktung
  • Auch mehrere Schalldämpfer möglich

Termine

  • 30. Januar – 4. Februar 2018: Messe „Jagd & Hund“

 

Nachrichten-Volltext:

Wildgenuss NRW hilft bei der Schwarzwildvermarktung

Dezember  2017, Kempen, Dortmund (Wildgenuss NRW, LJV). Die Weihnachtszeit gilt immer noch als die Zeit, in der Wildbret besonders häufig auf den Tisch kommt. Und das nicht nur in Jägerhaushalten, sondern auch bei Ihren Nachbarn, Freunden und allen, die gesundes Essen lieben.

Eine gute Voraussetzung, Ihr erlegtes Wild – vor allem Schwarzwild – jetzt zu vermarkten. Um Ihnen dabei zu helfen, hat der LJV NRW Wildgenuss NRW ins Leben gerufen – eine kostenlose Online-Wildbretbörse, die Jäger und Endverbraucher zusammenbringen soll.

Um aber Wildbret, besonders küchenfertig zerlegtes Wildbret, hier anbieten zu können, müssen Sie die EU-Vorschriften zum Umgang mit Wildbret beachten. Sie finden die entsprechenden Erläuterungen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hier: http://bit.ly/2j91JAw

Grundsätzlich gilt: Wer Wildbret küchenfertig abgeben will, muss sich beim zuständigen Veterinäramt als Zerlegebetrieb registrieren lassen. Erst dann dürfen Sie bedarfsgerecht küchenfertige Wildstücke bei Wildgenuss NRW anbieten. Für alle Auskünfte steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres zuständigen Kreises zur Verfügung. Eine jeweils aktuelle Aufstellung der Kreisveterinärämter in NRW finden Sie hier: http://bit.ly/Amtstierarzt

Unser Tipp: Suchen Sie schnellstmöglich das Gespräch per Telefon – die Registrierung für Jäger, die keinen gewerblichen Wildbrethandel unterhalten, ist in der Regel eine reine Formsache und hat keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Nutzen Sie die Weihnachtszeit, um Ihr Wildbret absetzen zu können und registrieren Sie sich bei Wildgenuss NRW!

Wildgenuss NRW will privaten Jägerinnen und Jägern aus NRW helfen, ihr Wildbret zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Unter Service & Tipps helfen wir Ihnen bei der Vermarktung und dem Verkauf – ganz gleich, ob Wild im ganzen Stück oder zerwirkt und küchenfertig verkauft werden soll.

www.wildgenuss-nrw.de

 

Auch mehrere Schalldämpfer möglich

Dezember  2017, Dortmund (LJV). Mit Erlass vom 26.10.2017 erkannte der NRW-Innenminister ein Bedürfnis für die Verwendung von Schalldämpfern durch Jäger bei der Verwendung von Langwaffen mit schalenwildtauglichen Kalibern grundsätzlich an.

Da mit diesem Erlass der Bedarf bei Jägern in der Regel nur für einen Schalldämpfer anerkannt wurde, hat sich der LJV NRW umgehend beim Innenministerium dafür eingesetzt, auch den Erwerb mehrerer Schalldämpfer für Jäger grundsätzlich zu ermöglichen.

Mit ergänzendem Erlass vom 17.11.2017 hat das Innenministerium nun noch einmal klar gestellt, dass die Nutzung verschiedener Waffen mit unterschiedlichen Kalibern und Einsatzgebieten als Begründung für das Erfordernis weiterer Schalldämpfer grundsätzlich ausreicht.

Diese Begründung sollte der Jäger schriftlich gegenüber seiner Waffenbehörde darlegen. Im Übrigen hat das Ministerium auch klarstellend darauf hingewiesen, dass ein Schalldämpfer ggf. auch für Waffen in verschiedenen schalenwildtauglichen Kalibern genutzt werden kann.

Ein herzliches Dankeschön an Innenminister Reul für diese Klarstellung im Sinne des Gesundheitsschutzes für Jäger und Jagdhunde!

Gleichzeitig wurde aber auch nochmals darauf hingewiesen, dass es vor dem Erwerb und Besitz von Schalldämpfern durch Jäger eines Voreintrags in die WBK bedarf, da Schalldämpfer waffenrechtlich nicht unter das „Jägerprivileg“ für den Erwerb von Langwaffen ohne Bedürfnisnachweis fallen.