Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018

 Nachrichten-Volltext:

Dr. Volker Böhning als neuer DJV-Präsident vorgeschlagen – Ralph Müller-Schallenberg soll Vizepräsident werden

12. Dezember 2018, Berlin/Dortmund (DJV/LJV). Das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) hat am 12. Dezember einstimmig Dr. Volker Böhning, Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern, zur Wahl als DJV-Präsident in der Nachfolge von Hartwig Fischer vorgeschlagen. Zur Wiederwahl als Schatzmeister wurde Kurt Alexander Michael einstimmig empfohlen. Damit folgte das DJV-Präsidium den Empfehlungen der Findungskommission unter der Leitung von Präsident Hartwig Fischer, der aus gesundheitlichen Gründen 2019 auf eine Kandidatur für weitere vier Jahre verzichtet hat.

Vier Landespräsidenten kandidieren für das Amt eines der vier nach der Satzung zu wählenden DJV-Vizepräsidenten, darunter Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, der dafür vom LJV NRW vorgeschlagen worden ist. Außer Müller-Schallenberg treten die LJV-Präsidenten Helmut Dammann-Tamke (LJN Niedersachsen), Wolfgang Heins (LJV Schleswig-Holstein) und Dr. Dirk Wellershoff (LJV Brandenburg) an.

Der LJV NRW hatte neben der Nominierung seines Präsidenten Ralph Müller-Schallenberg als DJV-Vizepräsident auch eine Kandidatur von Dr. Volker Böhning für das Amt des DJV-Präsidenten begrüßt. Der LJV NRW hatte zudem angekündigt, auch die Vorschläge der anderen Landesjagdverbände für die Neuwahlen zum DJV-Präsidium zu unterstützen, die eine angemessene Repräsentanz der Landesjagdverbände in der engeren Führung gewährleisten und die Schlagkraft des DJV sichern. Die Delegierten der 15 Landesjagdverbände wählen das gesamte geschäftsführende DJV-Präsidium am 7. Juni 2019 in Berlin.

Anerkannte Fangjagdlehrgänge des LJV NRW im Januar 2019 in Rheinberg

Raubwild mit der Falle waidgerecht bejagen

Nach § 29 der Durchführungsverordnung zum novellierten Landesjagdgesetz NRW darf die Jagd mit Fanggeräten nur von Revierjägern, Bestätigten Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.

Der Fangjagdlehrgang des LJV ist anerkannt!

Die intensive Bejagung der Prädatoren mittels der Fallenjagd und die Verbesserung der Biotope stärken ihren Niederwildbesatz. Der LJV NRW bietet interessierten Jägern mit Fangjagdseminaren die Möglichkeit, sich für die Saison optimal vorzubereiten.

Inhalte dieser Ganztagsveranstaltung (08:00 bis 18:15 Uhr): Gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Fangjagd, Fanggeräte, Ausübung der Fangjagd.

Die Teilnahmegebühr beträgt 70,- Euro inkl. Verpflegung.

Für die folgend genannten Termine sind noch Plätze frei:

Rheinberg:

3181: 08.01., 3182: 11.01., 3183: 15.01.,

3184: 18.01., 3185: 22.01., 3186: 25.01.

Anmelden können Sie sich hier:

Landesjagdverband NRW
Geschäftsstelle
Frau Martina Junge
Gabelsbergstr. 2
44141 Dortmund
Tel.: 0 23 04 – 2 50 55 86 (Mo. bis Do. 08:00 – 10:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr)
Fax.: 0 23 04 – 9 78 96 10
E-Mail: mjunge@ljv-nrw.de

Wichtiger Hinweis:

Zugelassen werden Inhaber von Jahresjagdscheinen, Jugendjagdscheinen oder Personen, die an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung teilnehmen. Letztere erhalten die Teilnahmebescheinigung erst mit Bestehen der Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz (BJG) ausgehändigt. Die Jugendjagdscheininhaber erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit dem zusätzlichen Hinweis, dass sie die Fangjagd bis zur Aushändigung eines Jahresjagdscheines nur in der in § 16 Abs. 2 BJG vorgeschriebenen Begleitung ausüben dürfen.

Eine Kopie des Jagdscheins, Jugendjagdschein oder der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.