Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2021

vom 12. Oktober 2021

  • Seminarhinweis: Lehrgang zur Bedienung von Motorsägen („Motorsägenführerschein“) vom 18. bis 19. November 2021
  • Neue Termine: Anerkannter Fangjagdlehrgang in Rheinberg

Nachrichten-Volltext:

Lehrgang zur Bedienung von Motorsägen („Motorsägenführerschein“) vom 18. bis 19. November 2021

Dortmund, 12. Oktober 2021 (LJV). Der Umgang mit der Motorsäge ist nicht ungefährlich. Unfälle beim Einsatz der „Buschmopeds“ bedrohen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Wer mit der Motorsäge arbeitet, sollte deshalb alles tun, um Unfälle zu vermeiden.

Vom 18. bis 19. November 2021 bietet der LJV seinen Mitgliedern in einer Kooperation mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen Abteilung Forst einen weiteren Lehrgang zur Bedienung der Motorsäge („Motorsägenführerschein“) in Hagen an.

Die Schulung erfolgt durch erfahrene Forstwirtschaftsmeister und Sicherheitsbeauftragte. An den praktischen Übungen kann man nur mit der erforderlichen kompletten Schutzausrüstung teilnehmen. Motorsäge kann vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren!

Teilnahmegebühr: 150,00 € (ohne Unterkunft und Verpflegung)

Anmeldung/Auskünfte:  

http://bit.ly/ljv-fortbildung

Frau Martina Junge

Tel.: 02304/2505586

E-Mail: mjunge@ljv-nrw.de
montags bis donnerstags (8:00 Uhr bis 10.00 Uhr und 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr)

Wichtiger Hinweis:

Eine Teilnahme ist nur mit einem 3G – Nachweis (Vorlage des jeweiligen Nachweises bei der Anmeldung vor Ort) möglich!

Neue Termine: Anerkannter Fangjagdlehrgang in Rheinberg

Dortmund, 12. Oktober 2021 (LJV). Raubwild mit der Falle waidgerecht bejagen: Nach § 29 der Durchführungsverordnung zum novellierten Landesjagdgesetz NRW darf die Jagd mit Fanggeräten nur von Revierjägern, Bestätigten Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.

Der Fangjagdlehrgang des LJV ist anerkannt!

Die intensive Bejagung der Prädatoren mittels der Fallenjagd und die Verbesserung der Biotope stärken ihren Niederwildbesatz. Der LJV bietet interessierten Jägern mit Fangjagdseminaren die Möglichkeit, sich für die Saison optimal vorzubereiten.

Inhalte dieser Ganztagsveranstaltung: Gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Fangjagd, Fanggeräte, Ausübung der Fangjagd.

Für die folgend genannten Termine in Rheinberg sind noch Plätze frei:

Nr. 3189: 24.11.2021

Nr. 3190: 26.11.2021

Nr. 3191: 01.12.2021

Nr. 3192: 03.12.2021

Nr. 3193: 08.12.2021

Nr. 3194: 10.12 2021

Teilnahmegebühr: 70,00 € inkl. Verpflegung

Anmeldung/Auskünfte:  

http://bit.ly/ljv-fortbildung

Frau Martina Junge

Tel.: 02304/2505586

E-Mail: mjunge@ljv-nrw.de
montags bis donnerstags (8:00 Uhr bis 10.00 Uhr und 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr)

Wichtiger Hinweis:

Eine Teilnahme ist nur mit einem 3G – Nachweis (Vorlage des jeweiligen Nachweises bei der Anmeldung vor Ort) möglich!

Zugelassen werden weiterhin nur Inhaber von Jahresjagdscheinen, Jugendjagdscheinen oder Personen, die an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung teilnehmen. Letztere erhalten die Teilnahmebescheinigung erst mit Bestehen der Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz (BJG) ausgehändigt. Die Jugendjagdscheininhaber erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit dem zusätzlichen Hinweis, dass sie die Fangjagd bis zur Aushändigung eines Jahresjagdscheines nur in der in § 16 Abs. 2 BJG vorgeschriebenen Begleitung ausüben dürfen.

Eine Kopie des Jagdscheins, Jugendjagdschein oder der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.