- Zweites Wolfsgebiet in NRW – wachsende Sorgen bei Tierhaltern
- WILD FOOD FESTIVAL: Kochen mit TV-, Sterne- und Spitzenköchen
- DJV vergibt Sonderpreis Kommunikation
- LJV-Seminare 2019 (Auszug)
- LJV-Geschäftsstelle zwischen den Jahren geschlossen
Termine:
- 29. Januar – 3. Februar 2019: Messen JAGD & HUND, FISCH & FANG, WILD FOOD FESTIVAL
Nachrichten-Volltext:
Zweites Wolfsgebiet in NRW – wachsende Sorgen bei Tierhaltern
Eine zweite Wölfin ist in NRW heimisch geworden. Das Land weist ein weiteres Wolfsgebiet aus, damit Tierhalter Fördergeld für den Schutz ihrer Herden beantragen können. Die Sorgen der Landwirte nehmen zu.
21. Dezember 2018, Detmold/Düsseldorf/Dortmund (dpa/lnw/LJV) – Heide, Birken, Kiefern und Moore: In der malerischen Sennelandschaft mit zahlreichen seltenen Pflanzen und Tierarten ist eine Wölfin heimisch geworden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat deshalb ein 922 Quadratkilometer großes Areal zwischen Bielefeld, Paderborn und Detmold zum Wolfsgebiet Senne erklärt. Damit können Tierhalter Fördergelder für Schutzmaßnahmen beantragen. Es ist das zweite Wolfsgebiet des Bundeslandes nach dem Anfang Oktober das Gebiet Schermbeck zwischen Wesel und Bottrop als solches ausgewiesen wurde. Auch in dem Fall war eine Wölfin durch Genspuren nachgewiesen worden, die wohl in diesem Gebiet bleibt.
Wann die wenige Jahre alten und wohl aus dem benachbarten Niedersachsen stammenden Wölfinnen einen Partner finden und Nachwuchs bekommen, ist ungewiss. «Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Tiere sich treffen, ist nicht null, aber auch nicht riesengroß», sagte ein Ministeriumssprecher. Sie müssten einander wittern und es gebe weiter große wolfsfreie Gebiete in NRW. Die Wandersaison der Wölfe, bei der Tiere ihre Rudel verlassen, habe gerade begonnen.
Bei der Wölfin in der Senne, die in den Listen der Behörden die Bezeichnung GW1044f trägt, ist die genaue Herkunft noch nicht geklärt, wie das NRW-Umweltministerium mitteilte. Bei der Wölfin GW954f im Gebiet Schermbeck am Niederrhein sei aber bereits klar, dass sie aus dem Rudel Schneverdingen aus dem Heidekreis in Niedersachsen stammt. Beide Wölfinnen haben auch schon mehrere Nutztiere gerissen, wie aus einem Verzeichnis des Landes hervorgeht.
Allerdings sei das Problem am Niederrhein stärker, weil dort mehr Schafsherden gehalten werden. «Die Senne-Wölfin ernährt sich fast nur von Wildtieren», sagte der Ministeriumssprecher. Aber auch die Wölfin am Niederrhein ernähre sich überwiegend von Wildtieren. Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigten, dass Schutzzäune und Schutzhunde die Zahl der Nutztierrisse senkten.
Der Rheinische Landwirtschaftsverband mahnt an, dass die Fördergelder für den Herdenschutz erhöht werden sollten. Zudem müssten DNA-Untersuchungen nach Tierrissen beschleunigt werden. Die jüngsten Geschehnisse in Hünxe im Wolfsgebiet Schermbeck vergrößerten die Sorgen. Binnen weniger Tage sei eine Schafherde dort zweimal Opfer von Angriffen geworden. Dabei wurden mehrere Tiere verletzt und getötet, wie der Verband mitteilte. Die Ursache und Umstände seien noch nicht geklärt.
Sollte herauskommen, dass ein Wolf geeignete Herdenschutzmaßnahmen zweimal überwunden und Nutztiere gerissen habe, sei man für eine Tötung des Wolfes, erklärte der Fachausschuss Rinder des Verbandes.
Nicht nur die Halter von Schafen, sondern auch die Halter von Mutterkühen beispielsweise in der Eifel seien in Sorge. Auch Kälber könnten Wolfsopfer werden und eine Herde in Panik versetzt werden.
Das NRW-Umweltministerium will die Förderrichtlinien ändern, so dass solche Schutzmaßnahmen wie der Kauf von Elektrozäunen künftig zu 100 Prozent statt zu 80 Prozent gefördert werden könnten. Auch die Anschaffung und Haltung von Herdenschutzhunden, die eine spezielle Ausbildung benötigten, sei für die Tierhalter kostenintensiv und soll künftig stärker gefördert werden. Es gebe Gespräche auf EU-, Bundes- und Landesebene, die finanzielle Unterstützung zu verstärken.
Hier geht´s zur Pressemitteilung des NRW-Umweltministeriums: http://bit.ly/2QLIJ0I
WILD FOOD FESTIVAL: Kochen mit TV-, Sterne- und Spitzenköchen
Wildbret-Event lockt Besucher mit exklusiven Kochworkshops und starkem Bühnenprogramm
20. Dezember 2018, Dortmund (Messe Westfalenhallen/LJV). Zeitgleich zur JAGD & HUND und FISCH & ANGEL öffnet vom 29. Januar bis zum 03. Februar das WILD FOOD FESTIVAL erstmalig seine Messetore. In der Arena Westfalenhalle dreht sich dann sechs Tage lang alles um das Thema Wildbret. Feinschmecker können an diversen Ständen nach Herzenslust Wildspezialitäten und passende Aperitifs dazu kosten, das geeignete Zubehör und Equipment erwerben und sich bei Kochvorführungen von Experten inspirieren lassen. In exklusiven und vielseitigen Workshops mit Köchen wie Johann Lafer, Lisa Angermann oder Michael Keller können die Teilnehmer in kleinen Gruppen auch selbst einmal den Kochlöffel schwingen. Der Festival-Eintritt für jedermann kostet nur 5 Euro.
Sie können Ihr Ticket online bestellen und den Workshop Ihrer Wahl buchen. Auch wer noch ein Last-Minute-Weihnachtsgeschenk braucht, wird hier sicher fündig.
Tickets gibt´s hier: https://bit.ly/2rLnygv
DJV vergibt Sonderpreis Kommunikation
20. Dezember 2018, Berlin (DJV). Gelungene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Mitgliederkommunikation von Jägern: Der DJV vergibt auf dem kommenden Bundesjägertag in Berlin einen Sonderpreis Kommunikation, der mit insgesamt 10.000 Euro dotiert ist. Herausragende, innovative Projekte mit Vorbildcharakter sollen honoriert werden und damit zum Nachahmen anregen. „Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen von großen und kleinen Projekten, die das Bild von Jagd und Jägern in der Öffentlichkeit positiv beeinflussen“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Ob Wild-Kochkurs mit sozial benachteiligten Jugendlichen, Nistkastenbau mit dem örtlichen Kindergarten, besonders kreative Mitgliederzeitschrift oder Wild-Kochbuch: Die Pallette preisverdächtiger Jäger-Projekte ist groß.
Bewerben können sich für den Preis Verbandsmitglieder, Hegeringe und Kreisgruppen mit ihren Projekten bis zum 30. April 2019. Eingereicht werden können fortlaufende Projekte sowie solche, die 2018 oder 2019 auslaufen. Bewertet werden verschiedene Kriterien. Entscheidend ist beispielsweise wie originell das Projekt ist, wie kreativ dessen Umsetzung oder wie viele Menschen damit erreicht werden.
Teilnehmer müssen neben dem Anmeldeformular eine Projektbeschreibung von maximal drei DIN-A4-Seiten einreichen sowie Foto- oder Videomaterial. Die Unterlagen müssen bis Ende April per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gehen: pressestelle@jagdverband.de. Das Formular zum DJV-Sonderpreis Kommunikation gibt es auf der Internetseite jagdverband.de zum Herunterladen.
LJV-Seminare 2019 (Auszug)
Bitte beachten Sie auch die Gesamtübersicht aller Seminare in jedem RWJ sowie in dem LJV-Service-Flyer (Zustellung erfolgt Mitte Januar 2019 an alle LJV-Mitglieder).
Raubwild mit der Falle waidgerecht bejagen
Nach § 29 der Durchführungsverordnung zum novellierten Landesjagdgesetz NRW darf die Jagd mit Fanggeräten nur von Revierjägern, Bestätigten Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.
Der Fangjagdlehrgang des LJV ist anerkannt!
Die intensive Bejagung der Prädatoren mittels der Fallenjagd und die Verbesserung der Biotope stärken ihren Niederwildbesatz. Der LJV NRW bietet interessierten Jägern mit Fangjagdseminaren die Möglichkeit, sich für die Saison optimal vorzubereiten.
Inhalte dieser Ganztagsveranstaltung (08:00 bis 18:15 Uhr): Gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Fangjagd, Fanggeräte, Ausübung der Fangjagd.
Für die folgend genannten Termine sind noch Plätze frei:
Rheinberg:
3181: 08.01., 3182: 11.01., 3183: 15.01.,
3184: 18.01., 3185: 22.01., 3186: 25.01.
Wichtiger Hinweis:
Zugelassen werden Inhaber von Jahresjagdscheinen, Jugendjagdscheinen oder Personen, die an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung teilnehmen. Letztere erhalten die Teilnahmebescheinigung erst mit Bestehen der Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz (BJG) ausgehändigt. Die Jugendjagdscheininhaber erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit dem zusätzlichen Hinweis, dass sie die Fangjagd bis zur Aushändigung eines Jahresjagdscheines nur in der in § 16 Abs. 2 BJG vorgeschriebenen Begleitung ausüben dürfen.
Eine Kopie des Jagdscheins, Jugendjagdschein oder der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Teilnahmegebühr: 70,- Euro inkl. Verpflegung.
Motorsägenführerschein in Hagen
Der Umgang mit der Motorsäge ist nicht ungefährlich. Unfälle beim Einsatz der „Buschmopeds“ bedrohen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Wer mit der Motorsäge arbeitet, sollte deshalb alles tun, um Unfälle zu vermeiden.
Im Jahr 2018 bietet der LJV seinen Mitgliedern in einer Kooperation mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen Abteilung Forst wieder zwei Lehrgänge zur Bedienung der Motorsäge („Motorsägenführerschein“) an. Der erste Lehrgang findet vom 14. bis 15. Februar 2019 in Hagen statt.
Die Schulung erfolgt durch erfahrene Forstwirtschaftsmeister und Sicherheitsbeauftragte. An den praktischen Übungen kann man nur mit der erforderlichen kompletten Schutzausrüstung und eigener Motorsäge teilnehmen. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren!
Teilnahmegebühr: 150,00 € (ohne Unterkunft und Verpflegung).
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jagdaufseherprüfung
Dieser Lehrgang (Teilnahmevoraussetzung: Jagdpachtfähigkeit!) dient eigentlich zur Vorbereitung auf die Jagdaufseherprüfung. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdschutz- und einem Fangjagdlehrgang dient als Nachweis der fachlichen Eignung als Jagdaufseher. Auf Antrag eines Jagdausübungsberechtigten kann man sich damit als Jagdaufseher bestätigen lassen.
Die Ausübung der Jagd erfordert aber in der heutigen Zeit ein immer umfangreicheres Wissen. Nicht umsonst wird der Jagdschein deshalb auch das „grüne Abitur“ genannt. Um sein jagdliches „Know How“ auf den neuesten Stand zu bringen bietet sich deshalb der Besuch eines Jagdschutzlehrganges im Biotop- und Artenschutzzentrum in Rheinberg an. Über einen Zeitraum von 10 Tagen werden sie mit den folgenden Ausbildungsschwerpunkten von namhaften Referenten unseres Landes ihr jagdliches Wissen aktualisieren können:
1. Jagdgesetze und jagdliche Nebenvorschriften, 2. Wild- und Jagdschaden, Biotophege und Wildschutz, 3. Wildstandsbewirtschaftung, Jagdbetriebslehre, Waldbau Artenschutz und Wildbrethygiene.
Von den zahlreichen Teilnehmern in den zurückliegenden Jahren wurde nicht nur die Wissensvermittlung gelobt, sondern vor allem auch der intensive Informationsaustausch von Gleichgesinnten über einen Zeitraum von 10 Tagen.
Für den Lehrgang vom 07. bis 16. März 2019 im Biotop- und Artenschutzzentrum des LJV in Rheinberg sind noch ein paar wenige Plätze frei.
Teilnahmenvoraussetzung für den Jagdschutzlehrgang ist, dass Sie die Jagdpachtfähigkeit besitzen.
Jagdpachtfähig ist nach § 11 BJG Abs. 5 S. 1 „wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat“. Sie müssten also zurzeit einen Jahresjagdschein besitzen und während dreier Jahre (36 Monate) einen besessen haben.
Um Ihre Jagdpachtfähigkeit zu dokumentieren, legen Sie bitte Ihrer Anmeldung eine entsprechende Kopie Ihres Jahresjagdscheines bei.
Teilnahmegebühr: 155,- € (ohne Unterkunft)
Prüfungsgebühr: 120,- €
Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft…
…stellen bei der stark angewachsenen Schwarzwildpopulation ein großes Problem für die Revierinhaber in NRW dar. Der LJV bietet am 29. März in Buke im Rahmen seines Fortbildungsprogramms wieder ein Wildschaden-Seminar an.
Mit LJV-Vizepräsident RA Hans-Jürgen Thies und Dr. Michael Petrak konnten namhafte Referenten gewonnen werden.
Das Seminar behandelt rechtliche Grundzüge des Wildschadenersatzes, Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, Ansprache der Verursacher (Wildkaninchen, Hasen, Fasanen, Wildtauben, Schalenwild) sowie Berechnungsbeispiele.
Teilnahmegebühr: 50,- € inkl. Verpflegung
Mein erster Jagdhund
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 30 Landesjagdgesetz NRW) sind bei der Such- und Bewegungsjagd, bei der Jagd auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche brauchbare Jagdhunde zu verwenden.
Um die richtige Auswahl des passenden Jagdhundes für mein Revier oder meine Jagdgelegenheit zu treffen, bietet der LJV das Seminar „Mein erster Jagdhund“ am 05. April im Biotop- und Artenschutzzentrum in Rheinberg an.
Ziele und Inhalte dieses Seminar sind, z. B.:
- Vorstellung der passenden Jagdhunde für entsprechende Reviere (z. B. Schalenwildrevier, Niederwildrevier, Wasserwildrevier etc.)
- Hinweise und Tipps bei der Welpenauswahl
- Früherziehung und Gehorsam
- Häufige Erkrankungen des Hundes und Bedeutung der Impfungen
- Besonderheiten der Haltung und Pflege von Jagdgebrauchshunden
- Praktische Einweisung in die Hundearbeit und Hundeausbildung
Für dieses Seminar haben wir als Referenten erfahrene Praktiker gewinnen können.
Teilnahmegebühr: 30,- € inkl. Verpflegung
Schwarzwildbewirtschaftung
Die stark angewachsene Schwarzwildpopulation ist ein großes Problem (Wildschäden, Schweinepest). Der LJV NRW bietet dazu am 12. April in Rheinberg ein Seminar zur Schwarzwildbewirtschaftung an.
Die Lebensweise der Sauen ist für viele Jäger immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.
Das Seminar soll verdeutlichen, wie hoch intelligent Sauen sind, wie verheerend sich die falsche Bejagung auswirkt und wie man Schwarzwild waidgerecht bewirtschaftet.
Mit Ministerialrat a. D. Heimo van Elsbergen, Dr. Klaus Mann (Amtstierarzt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Siegburg) und Wildmeister Peter Markett (Davert Hochwildring) konnten namhafte Referenten gewonnen werden.
Das Seminar behandelt Schwarzwild in NRW (Hegeauftrag und Realität), Klassische Schweinepest in NRW (Die Schweinepest bei Wildschweinen – Eine
Tierseuche und ihre Bedeutung für den Jagdbetrieb), Biologie des Schwarzwildes sowie verantwortungsvolle Bewirtschaftung.
Teilnahmegebühr: 30,- € inkl. Verpflegung
Für die vorgenannten Seminare anmelden können Sie sich hier:
Landesjagdverband NRW
Geschäftsstelle
Frau Martina Junge
Gabelsbergstr. 2
44141 Dortmund
Tel.: 0 23 04 – 2 50 55 86 (Mo. bis Do. 08:00 – 10:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr)
Fax.: 0 23 04 – 9 78 96 10
E-Mail:mjunge@ljv-nrw.de
LJV-Geschäftsstelle zwischen den Jahren geschlossen
In der Zeit vom 24. Dezember bis 1. Januar 2019 ist die LJV-Geschäftsstelle geschlossen.
Das LJV-Team wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest und sagt nochmals herzlichst danke für die Unterstützung im Jahr 2018!
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start ins neue Jahr 2019 und verbleiben
mit besten Grüßen und
einem kräftigen Waidmannsheil!