Bayern erleichtert Abschuss von Wölfen ab 1. Mai

Comic-Zeichnung von Heiko Sakurai: Ein als Rotkäppchen verkleideter Jäger nähert sich zwei Wölfen im Unterholz; einer der Wölfe sagt zum anderen: Halte mich für neurotisch, aber mir kommt dieses Rotkäppchen irgendwie komisch vor...

Bayern möchte die Entnahme von Problemwölfen deutlich erleichtern. Ab dem 1. Mai reicht ein Riss, um das Tier zum Abschuss freizugeben.

In Zukunft soll laut bayerischem Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein Riss ausreichen, um einen Wolf in Bayern zum Abschuss freizugeben. Bereits Mitte des Monats gab Söder bekannt, dass die Entnahme von Problemwölfen mit Beginn der Weideperiode deutlich einfacher werden soll.

Bayerns Ministerrat hat die bayrische Wolfs- und Fischotterverordnung nun verabschiedet. Laut dem bayrischen Ministerpräsidenten habe das Kabinett nun eine Verordnung beschlossen, die eine Entnahme des Wolfes deutlich erleichtert. In Ausnahmefällen sei der Abschuss von Problemwölfen und Fischottern möglich.

Nach seinen Angaben sei die Staatsregierung der festen Überzeugung, dass der Erhaltungszustand der Tiere sehr gut sei. Aufgrund der vermehrt auftretenden Risse und der Verunsicherung der Weidetierhalter, sei der Wolf weiterhin ein großes Thema.

Abschuss vom Wolf: In Bayern kein DNA-Gutachten mehr nötig

In dem beschlossenen Gesetz ist laut Markus Söder zudem geregelt, dass der Wolf, der für den Riss verantwortlich sein soll, vor dem Abschuss zukünftig nicht mehr mithilfe eines DNA-Gutachtens identifiziert werden muss.

„Man muss in Zukunft nicht mehr ein endloses Aktenzeichen XY nach dem einen Wolf machen“, so Söder. Die Entnahme in dem betroffenen Gebiet sei so deutlich leichter möglich. Die zuständigen Naturschutzbehörden der Landratsämter haben nach Angaben des Ministerpräsidenten die Freiheit, selbstständig über den Abschuss des Wolfes zu entscheiden. Allerdings schreibt die Verordnung auch vor, dass der Wolf nach dem Abschuss identifiziert werden muss.

Wolfsabschüsse in Bayern: Wahlkampfmanöver oder Hilfe für Weidetierhalter?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Neuregelung als „Verstoß gegen Europarecht und das Bundesnaturschutzgesetz“ und kündigt eine rechtliche Prüfung an. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, bezeichnet das Vorgehen als „populistisches Wahlkampfmanöver“, ohne sich dabei ernsthaft um „einen wirksamen Herdenschutz für die gefährdete Weidetierhaltung in den bayrischen Alpen und auf Almen zu kümmern.“

Der Umweltpräsident des bayerischen Bauernverbands, Stefan Köhler, weist auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Problemtieren hin. „Wir brauchen ein griffiges Wildtiermanagement. Bei Problemtieren muss eine naturschutzrechtliche Entnahme umgehend auf den Weg gebracht werden.“

Mit Material von DHU; BR

Quelle: Ylsabe-Friederike Rawe, agrarheute

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