Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

Schreiben des Polizeipräsidiums Recklinghausen vom 13.02.2024 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (Az. 20 A 2384/20).
Schreiben des Polizeipräsidiums Recklinghausen vom 13.02.2024 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (Az. 20 A 2384/20).
Durch eine Änderung des Waffengesetzes dürfen Waffenschränke, die den geltenden Vorschriften entsprechen, auch in Zukunft verwendet werden. Die Neuregelung betrifft auch gemeinschaftlich genutzte Schränke. Für Neuanschaffungen gilt jedoch die jeweils aktuelle DIN-Norm.
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