Streunerkatzen: An diesen Orten gilt eine Kastrationspflicht

Katze

Von Katharina Krenn (agrarheute)

Um der Vermehrung Einhalt zu gebieten, erlassen immer mehr Gemeinden eine gesetzliche Pflicht zur Kastration freilaufender Katzen.

In Deutschland streunen Millionen wildlebender Katzen durch Städte und Gemeinden. Die unkastrierten Streuner vermehren sich unkontrolliert. Deshalb haben bereits 12 Bundesländer ihren Kommunen per Landesverordnung eine gesetzliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenschutzverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz zu erlassen. Das heißt Gemeinden können nach § 13b Tierschutzgesetz auf kommunaler Ebene eine Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilaufenden Katzen erlassen. Inzwischen gibt es rund 800 Städte und Gemeinden in denen eine Kastrationspflicht gilt (Stand: Nov. 2020)

Meldepflicht von zugelaufenen Katzen

Gerne suchen sich Streunerkatzen auf Bauernhöfen ein neues Zuhause. Landwirte sollten zugelaufene Katzen umgehend nach Paragraf 965 beim zuständigen Ordnungsamt, dem örtlichen Tierschutzverein oder Tierheim melden. Eine herrenlose Katze wird in der Regel von ehrenamtlichen Helfern eingefangen, kastriert und in ein Tierheim gegeben.

Wer Streuner regelmäßig füttert, dem fällt automatisch die Verantwortung für das herrenlose Tier zu mit allen Pflichten der entsprechenden Katzenschutzverordnungen.

Saarland: landesweite Katzen-Kastrationspflicht

Im Saarland gilt seit Kurzem im gesamten Bundesland eine Pflicht zur Kastration. Allerdings setzt das Land die Katzenschutzverordnung ein und beschränkt die Kastrationspflicht auf große lokale Populationen von Katzen, sogenannten Hotspots. Wird ein Streuner-Brennpunkt lokalisiert, sollen die örtlichen Veterinärämter Alarm schlagen. In den betroffenen Gebieten sollen Katzenhalter dann per öffentlicher Ankündigung über die Kastrationsaktion informiert werden.

Katzen, die nicht gekennzeichnet und nicht in einem Haustierregister eingetragen sind, werden dann durch Mitglieder der örtlichen Tierschutzvereine eingefangen. Die Tierschützer kastrieren die Katzen und chippen sie. Die Tierschutzvereine sollen für ihren Einsatz finanziell unterstützt werden. Das Kastrieren und Chippen einer Katze kostet rund 120 Euro.

Welche Bundesländer haben Katzenschutzverordnungen?

In folgenden zwölf Bundesländern gilt eine Katzenschutzverordnung:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt

Welche Gemeinden in den jeweiligen Bundesländern die Katzenschutzverordnung durchsetzen, finden Sie hier.