Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Schulze Föcking ein

Christina Schulze Vöcking - Quelle: https://www.schulze-foecking.de

von Anke Fritz, agrarheute.de

Im Juli zeigte die RTL-Sendung stern TV einen Beitrag, der die  Landwirtschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, Christina Schulze Föcking (40, CDU), beschuldigt, dass in ihren Schweineställen ein unzulänglicher Tierschutz herrsche.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren am 19. September gegen den verantwortlichen Geschäftsführer des Schweinemastbetriebs Schulze Föcking in Steinfurt eingestellt. Nach den durchgeführten Ermittlungen fehlen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des verantwortlichen Tierhalters oder eines anderen Mitarbeiters, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster.

Videomaterial nicht von strafrechtlicher Bedeutung

Die in der Strafanzeige der „Albert Schweizer Stiftung für unsere Mitwelt“ vom 13.07.2017 sowie in den Videosequenzen der Organisation „tierretter.de“ erhobenen Vorwürfe seien auf strafrechtliche Relevanz geprüft worden.

Soweit in den Videosequenzen Mängel bei den Haltungsbedingungen behauptet werden (zu wenig Tageslicht, erhöhter Ammoniakgehalt in der Luft, fehlendes Trinkwasser, unzureichende Sauberkeit der Stallungen oder Ausgestaltung der Krankenbuchten), seien diese Defizite – sollten sie vorgelegen haben – nicht von strafrechtlicher Bedeutung. Denn es lasse sich nicht feststellen, dass die Tiere deswegen länger anhaltenden Schmerzen oder Leiden ausgesetzt waren.

Keine dauerhaft erhöhte Ammoniakkonzentration

Der von den Tierschützern gemessene Ammoniakwert sei ein singulärer Messwert und damit eine Momentaufnahme. Die Tierärztin habe hierzu erklärt, dass ihr im ersten Halbjahr 2017 ein erhöhter Ammoniakgehalt nicht aufgefallen sei. Eine dauerhaft erhöhte Ammoniakkonzentration ließ sich damit nicht nachhalten. Von dieser einmaligen Konzentration konnte daher nicht – wie in der Strafanzeige behauptet – auf eine tatsächliche Reizung der Atemwege und Augenbindehäute einzelner Tiere geschlossen werden.

Auch bei einer möglicherweise vorübergehend unzureichenden Trinkwasserversorgung handele es sich um einen Einzelfall, ohne dass ersichtlich sei, dass hierdurch den Tieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden.

Mitarbeiter sind nicht für Bissverletzungen verantwortlich

Soweit auf den – nach den Angaben der Tierschützer aus Juni 2017 stammenden -Videosequenzen Tiere mit Bissverletzungen und Gelenkschwellungen zu sehen sind, seien weder der verantwortliche Geschäftsführer noch sonstige Mitarbeiter des Betriebes für das Entstehen dieser gesundheitlichen Probleme verantwortlich.

„Es ist nicht ansatzweise erkennbar, dass Betriebsverantwortliche diese Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese Verletzungen nicht rechtzeitig und nicht sachgerecht reagiert (und damit die Schmerzen und Leiden der Tiere unnötig verlängert) haben. Der Geschäftsführer hat vielmehr alles aus seiner Sicht Mögliche getan, um die verletzten und erkrankten Tiere zu versorgen“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.

Quelle: agrarheute.de – Mit Material von Staatsanwaltschaft Münster

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Anmerkung

Daraus wird klar  ersichtlich, dass die gesamten Aktionen des sogenannten „Tierschutzes“ rein politisch motiviert sind.
Es geht darum, eine möglichst große mediale Anteilnahme zu erreichen. Das bringt neue Mitglieder, Spenden und willige Erblasser. – Wenn das kein Geschäftsmodell ist.
Diese Organisationen und Sekten können straflos Einbrüche begehen, Diffamierungen und Lügen in die Welt setzen.

Das seelische Leid der betroffenen Familien spielt dabei offensichtlich keine Rolle.
Langsam wird es Zeit, dass mutige Richter einmal anders entscheiden als bisher. Hier lassen sich Presse, Funk und Fernsehen vor den Karren dieser Gruppierungen spannen.
Und den Medien fällt so etwas nicht auf? Wo bleibt denn die Pflicht zur Recherche? Spielen in unserer Zeit nur Auflagestärken und Quoten eine Rolle?

Die Presse sollte das einmal bei sich hinterfragen. Sie sollte auch hinterfragen, ob nicht vor einer Sendung beide Seiten gehört werden sollen und nicht nur der sog. Natur- und Tierschutz.
Wenn Aggressoren und Gesetzesbrecher Recht bekommen, zweifelt der Normalbürger an der Rechtsprechung, einem Grundpfeiler unserer Demokratie. Und das kann gefährlich werden.

Übrigens:  Das vorgelegte Filmmaterial zeigte Sauen mit abgebissenen Schwänzen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Landwirtschaft das bis dahin durchgeführte Kupieren der Schwänze gesetzlich verboten wurde. Das war eine zentrale Forderung des Tier- und Naturschutzes.

Wenn dann der Grund für das Kupieren sichtbar wird, ist das aber eine Diffamierungskampagne wert. Das verstehe, wer will.

Gerd Tersluisen