Nachtzieltechnik hilft nur mit Bejagungsschneisen

Dortmund, 08. Juli 2020 (LJV)

Landwirte, Jagdrechtsinhaber und Jäger haben gemeinsamen Flyer aufgelegt

Das Präsidium des Landesjagdverbandes hat sich bereits im Juni mit einer möglichen Weiterentwicklung der LJV-Position zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarzwild befasst. Hintergrund ist die im Februar 2020 in Kraft getretene Novellierung des Waffengesetzes, die den Umgang mit Nachtsichtvor- und -aufsätzen durch Jäger nun waffenrechtlich erlaubt hat. Mehrere Bundesländer gestatten inzwischen auch die jagdliche Verwendung solcher Geräte zur Schwarzwild-Bejagung, auch für Nordrhein-Westfalen dürfte die Frage einer einheitlichen Regelung notwendig sein. Das Präsidium wird darüber mit den Vorsitzenden der Kreisjägerschaften im Landesvorstand, der corona-bedingt erstmals nach den Sommerferien wieder zusammenkommen kann, am 19. August beraten.

Eine erweiterte Wirksamkeit der Bejagung von Schwarzwild hängt nach Ansicht des Landesjagdverbandes nicht nur vom Einsatz technischer Optik ab. Mindestens ebenso wichtig sind nach LJV-Ansicht Bejagungsschneisen und Greening-Maßnahmen, welche von den Verbänden der Jagdrechtsinhaber, der Landwirtschaft und der Jäger gemeinsam bereits vereinbart worden sind. Dazu ist schon ein Flyer erschienen unter der Überschrift „Bejagungsschneisen – Landwirte und Jäger – gemeinsam planen und handeln“. Die Umsetzung ist laut LJV dringend erforderlich zur Schwarzwildreduktion, um Seuchenrisiko und Wildschäden zu vermeiden und zu verringern: „Die beste Nachtzieltechnik hilft nichts ohne freies Schussfeld.“

Zum Flyer: http://bit.ly/3717iKv