Vom 6. September 2017

Nachrichten-Telegramm:

Rot-grünes Landesnaturschutzgesetz ebenfalls verfassungswidrig
Anfechtung der Sozialwahlen 2017
Bauernverband und Jagdverband rufen zu verstärkter Wildschweinjagd auf

Nachrichten-Volltext:

Rot-grünes Landesnaturschutzgesetz ebenfalls verfassungswidrig

Das aktuelle „Kirchhof-Gutachten“ bekräftigt, dass neben dem Landesjagdgesetz NRW auch das Landesnaturschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg: „Die Gesetzgebung für den ländlichen Raum in NRW muss zügig wieder vom Kopf auf die Füße gestellt und ideologisch entrümpelt werden!“
31. August 2017, Dortmund (LJV). Beide für den ländlichen Raum wichtigen Gesetze waren durch die damalige rot-grüne Landesregierung gegen den vehementen Protest der Betroffenen durchgesetzt worden. In beiden Fällen hatte der Landesjagdverband NRW (LJV) gemeinsam mit seinen 15 Partnerverbänden im Aktionsbündnis Ländlicher Raum bereits im Vorfeld intensiv auf entsprechende verfassungsrechtliche Mängel hingewiesen.

Gegen das Landesjagdgesetz, das 2015 in Kraft trat, hatten zahlreiche Betroffene bereits fachgerichtlich geklagt. In einem Fall (Verwaltungsgericht Arnsberg) hielten auch die unabhängigen Richter das rot-grüne Gesetzeswerk für verfassungswidrig und übergaben den Beschluss an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort sind zudem zwei weitere Verfassungsbeschwerden wegen des Landesjagdgesetzes anhängig.

Ralph Müller-Schallenberg begrüßt die Reaktion der neuen NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking auf das Gutachten: „Mit der Ankündigung, diese beiden für den ländlichen Raum wichtigen Gesetze zu prüfen und wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan.“

Anfechtung der Sozialwahlen 2017

4. September 2017, Berlin Dortmund (DJV/LJV). Wie bereits im Juli mitgeteilt haben DJV und BJV beschlossen, die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anzufechten.

Dazu werden jedoch dringend weitere eidesstattliche Versicherungen benötigt (im Folgenden als Download hinterlegt).

Da einige der bisher eingegangenen Erklärungen unvollständig oder falsch ausgefüllt waren, haben wir hier nochmal ein Muster und kurze Erläuterungen beigefügt. Das Formular selbst ist ebenfalls beigefügt (im Internet ist es unter http://www.jagdverband.de/sites/default/files/2017-07%20Eidesstattliche%20Versicherung%20Sozialwahl%202017.pdf zu finden).

Ein entsprechendes Musterformular fügen wir als Anlage bei. Nähere Hinweise finden Sie unter jagdverband.de/sozialwahl2017 (oder unter folgendem Link).

Erläuterungen und Muster EV Sozialwahl 2017

Die eidesstattliche Versicherung muss sorgfältig durchgelesen werden, fahrlässige Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. In der vorbereiteten Erklärung müssen die Passagen deutlich gekennzeichnet werden, die zutreffen (z. B. Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter oder Ehepartner). Weiterhin müssen der Name des Jagdbezirks sowie persönliche Daten leserlich angegeben werden. Die Versicherung muss anschließend handschriftlich unterzeichnet werden.

Die ausgefüllte eidesstattliche Versicherung bitte schnellstmöglich, spätestens bis Ende September, im Original (nicht als Fax oder E-Mail) an folgende Postadresse senden:

Deutscher Jagdverband
Stichwort: Anfechtung der Sozialwahl 2017
Chausseestr. 37
10115 Berlin

Bitte leiten Sie diese Information – soweit möglich – an alle Revierinhaber/innen in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiter.

Für Ihre diesbezüglichen Bemühungen im Voraus vielen herzlichen Dank!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn von Massow
Tel.: 030 / 209 1394 -18
Mail: f.v.massow@jagdverband.de

 

Bauernverband und Jagdverband rufen zu verstärkter Wildschweinjagd auf

Die Afrikanische Schweinepest ist nur noch 300 Kilometer von Deutschland entfernt, bedroht sind Haus- und Wildschweine. Das Ansteckungsrisiko im Seuchenfall lässt sich bereits jetzt durch effektive Jagd senken. Die anstehende Maisernte bietet eine gute Möglichkeit dazu.

1. September 2017, Berlin (DJV, DBV). Ab Mitte September beginnt die Maisernte: Für Jäger eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur und somit im Seuchenfall das Ansteckungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren. Denn Wildschweine lieben Mais und verbringen ab August viel Zeit in den Feldern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) appellieren an Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen. Die ASP-Ausbreitung findet derzeit hauptsächlich über verunreinigte Lebensmittel statt. Auch infizierte Wild- und Hausschweine übertragen das Virus. Über Tschechien ist die Tierseuche inzwischen bis auf 300 Kilometer an Deutschland herangerückt. Für Menschen ist die Afrikanische Schweinpest ungefährlich.

Für eine erfolgreiche Bejagung sollten sich Jäger und Landwirte frühzeitig über Erntezeiten abstimmen, um Vorbereitungen und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können, raten DBV und DJV. Bereits jetzt, zur Milchreife des Maises, sollten Landwirte Bejagungsschneisen einhächseln, um eine Bejagung überhaupt erst zu ermöglichen. Effektiver ist das Anlegen von Bejagungsschneisen schon während des Einsäens im Frühjahr. So wird eine Jagd über mehrere Monate hinweg möglich – das sorgt auch für weniger Wildschäden.

Jäger und Landwirte sind aufgerufen, ungeklärte Todesfälle bei Wildschweinen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da das Virus hochansteckend und für Schweine immer tödlich ist. DBV und DJV fordern aufgrund der aktuellen Situation Bund und Länder auf, eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere, die Jagdruhe in Schutzgebieten aufzuheben. Zudem sollten Behörden bundesweit dem Vorbild einiger Bundesländer und Kommunen folgen und künftig keine Gebühren mehr für die Trichinenuntersuchung von Frischlingen erheben.

Symptome für die Afrikanische Schweinepest – Hinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts

Bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche.

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

 

Quelle: Landesjagsverband NRW