„Es ist verboten, tote Tiere vom Straßenrand mitzunehmen“, stellt Gerd Tersluisen vom Hegering Gladbeck klar. Solch ein Handeln „ist nach dem Gesetz Wilderei“, betont der erfahrene Jäger. Denn: „Tiere an der Straße sind kein Freiwild.“

„Es ist verboten, tote Tiere vom Straßenrand mitzunehmen“, stellt Gerd Tersluisen vom Hegering Gladbeck klar. Solch ein Handeln „ist nach dem Gesetz Wilderei“, betont der erfahrene Jäger. Denn: „Tiere an der Straße sind kein Freiwild.“

Tersluisen: „Revierpächter haben nicht nur das Jagdrecht, sondern auch die Pflicht, tote Tiere zu entsorgen.“ Die Kadaver kommen in eine Tierkörperbeseitigungsanlage.

Quelle: WAZ Gladbeck – Bild: Pixabay