Es vergeht kaum eine Woche, in der man keine Meldungen über Tierschutzverstöße in Deutschland, z. B. „Schlachthofskandal“ oder „Schweinerei im Mastbetrieb“, den Medien entnehmen kann. Wer im Internet stöbert, findet an jeder Ecke einen aufreißenden Bericht über aktuelle Prozesse gegen Viehzüchter und deren Verstöße gegen irgendein Gesetz.
Bei jedem „Skandal“ stellen sich sogenannte „Tierschützer“ öffentlichkeitswirksam vor die Kamera. Ihr „Fachwissen“ wird von öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten genauso genutzt, wie von der Tagespresse. Der Kommentar von „Tierschutzorganisationen“ gehört auf jeden Fall dazu, um den Beitrag der Öffentlichkeit schmackhaft zu machen.
So weit, so gut, würden diese selbsternannten militanten „Tierschützer“ nicht die Hoheitsrechte des Staates übernehmen und so das Tierwohl über die im Grundgesetz verbrieften Eigentumsrechte stellen. Diese „SOKO Tierwohl“ und wie sie auch alle heißen mögen, werden mittlerweile als „seriöse Quellen“ für allen möglichen politischen Entscheidungen befragt.
Das Gerichtsurteil, in dem das zweifelhafte Tun dieser Organisationen über die Eigentumsrechte der Bürger gestellt wurde, liegt schon einige Jahre zurück.
Warum hat der Staat in dieser Zeit nicht ein eigenes Kontrollsystem für die Massentierhaltung aufgebaut, um so eigene Quellen für seine Entscheidungen nutzen zu können?
Warum hat sich unser Staat seine Hoheitsrechte aus der Hand nehmen lassen?
Warum hat der Staat den militanten Tierschutzorganisationen nicht die rechtliche Basis für ihr Tun entzogen?
Der Verdacht auf einen Tierschutzverstoß reicht jedenfalls schon, um Stalleinbrüche zu rechtfertigen.
Die militanten „Tierschutzorganisationen“ müssten sich „SOKO-Hausschwein“nennen, denn Schweinemastbetriebe sind das Hauptziel ihrer Stalleinbrüche.
Die Rückkehr des Wolfes und der fehlende Aufschrei aller „Tierschützer“
Wo blieben denn ihre Stimmen bei der Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland? Damals wiesen namhafte Wissenschaftler darauf hin, dass eine Ansiedlung des Wolfes bei der hier üblichen Weidewirtschaft ausgeschlossen ist. Trotzdem gingen die Befürworter der Rückkehr des Wolfes über alle fachlichen Ratschläge hinweg und hießen den Wolf willkommen. Die Bevölkerung wurde nicht gefragt, ob sie sich diesem Willkommensgruß überhaupt anschließen wollte. Die Einbürgerung Isegrims in Gebieten mit Weidetierhaltung wurde ihr aufgezwungen.
Weidetiere und der „Tierschutz“
Schafe, Kühe, Pferde und andere Weidetiere haben zwar keinen Ringelschwanz, aber sie sind, wie das arme Schwein, ebenfalls zu schützen. Pro Überfall der Wölfe auf Weidetiere werden zwischen vier und fünfzig Tiere gerissen. Die wenigsten Opfer werden sofort getötet, die meisten bei lebendigem Leibe zerfetzt und angefressen, ihre Keulen herausgerissen und die Bauchdecken aufgeschlitzt.
Erst am nächsten Tage kann und darf ein Tierarzt sie von ihren Leiden erlösen.
Das sind keine abgebissenen Ringelschwänze. Das Leid der Wolfsopfer ist, soweit die Tiere überlebten, weitaus größer als das Leid der Schweine.
Ich sehe auch nicht, dass „Tierschützer“ an einem frischen Wolfsriss von Weidetieren einmal einen Film drehten, der die Medien erreichte oder den Ministerien vorgelegt wurde.
Ich sehe nicht, dass die „Tierschützer“ mit einem Wort die Verantwortlichen dieser Misere anprangerten.
Warum hörte man nicht den Aufschrei aller Organisatoren des militanten Tierschutzes, gegen diese staatlich verordnete Tierquälerei?
Wohlgemerkt, es geht hier nur um Risse von Weidetieren. Risse des Wildes stehen dem Wolf zu. Dort reißt er nur ein Stück und frisst es auf. Alle anderen Stücke flüchten.
Bei Weidetieren verhält er sich aber völlig anders.
Offensichtlich sind den „Tierschützern“ die Qualen der Nutztiere völlig egal, solange keine Landwirte als Prügelknaben herhalten.
Mit medialen Auftritten gegen den Wolf kann man offensichtlich keine Spendengelder generieren.
Gerd Tersluisen (Hegering Gladbeck)
Quelle: agrarheute vom 10.10.2023