ISN reicht Petition gegen Tierrechtsszene ein

von Jana Semenow/dlz agrarmagazin, am Montag, 17.07.2017 – 14:07 Uhr

Den Schweinehaltern reicht es. Angesichts der zunehmenden Tierrechtsaktionen, haben sie eine Petition gegen die radikale Tierrechtsszene an den Landtag in Nordrhein-Westfalen geschickt. Das sind die Forderungen:
In Nordrhein-Westfalen (NRW) steht das Landwirtschaftsministerium aufgrund der jüngsten Vorwürfe gegen Christina Schulze Föcking unter Beschuss. Die Tierschutzorganisation „tierretter.de e.V“ hat im Betrieb der amtierenden Agrarministerin versteckt gefilmte Stallaufnahmen mit kompromittierenden Inhalten erstellt. Und es ist kein Einzelfall. Der Aktivismus von radikalen Tierrechtlern nimmt zu. Außerdem sei ein beachtliches ökonomisches Wachstum in der Tierrechtsbranche zu verzeichnen, stellt der Interessensverband der Schweinehalter fest.

Laut ISN ist das Maß nun voll. Der Verband hat deshalb eine offizielle Petition an den Landtag in Nordrhein-Westfalen geschickt mit der Aufforderung die Praktiken und Geflecht der Tierrechtsszene in Nordrhein-Westfalen zu durchleuchten.

Diese Fragen sollen geprüft werden:

Welche Verbindungen bestehen zwischen den verschiedenen Organisationen, Stiftungen, Agenturen und Aktivisten der Tierschutz- und Tierrechtsszene, deren Gremien teilweise in Personalunion mit ein und demselben Verantwortlichen besetzt sind?

Welche Verbindungen bestehen insbesondere mit Tierschutzorganisationen, die im Rahmen des Verbandsklagerechts zugelassenen sind?
Wie lassen sich die Praktiken der Tierrechts- und Tierschutzszene (z.B. Eindringen in Nutztierställe, Erstellung und Verwendung illegaler Filmaufnahmen und Bilder, Veröffentlichung von Film- und Bildmaterial) mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben vereinbaren?

Inwiefern lässt sich die nicht legitimierte Parallelkontrollstruktur mit den Grundlagen der Rechtstaatlichkeit vereinbaren und wieso wird diese geduldet?

Wie können die Persönlichkeitsrechte der Landwirte und deren Familien wirksam geschützt werden?

Werden die immens gestiegenen Spendeneinnahmen der Tierrechts- und Tierschutzorganisationen ordnungsgemäß entsprechend dem Status der Gemeinnützigkeit eingesetzt?
Inwieweit stehen die im Rahmen des NRW-Verbandsklagerechts anerkannten Organisationen mit Tierrechtsaktivisten in Verbindung, die somit potentiell ebenfalls Zugang zu vertraulichen Betriebsdaten haben und damit möglicherweise gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit verstoßen?

Lässt sich eine weitere Anerkennung der jeweiligen Organisation im Rahmen des NRW-Verbandsklagerechts aufrecht erhalten?

Mit Material von ISN