Gesetzesänderung: Bestandsschutz für alte Waffenschränke

Durch eine Änderung des Waffengesetzes dürfen Waffenschränke, die den geltenden Vorschriften entsprechen, auch in Zukunft verwendet werden. Die Neuregelung betrifft auch gemeinschaftlich genutzte Schränke. Für Neuanschaffungen gilt jedoch die jeweils aktuelle DIN-Norm.

Daneben entschied der Bundestag vergangene Woche, dass die fahrlässige Aufbewahrung von Munition keine Straftat darstellt und bei der Erteilung einer Waffenbesitzerlaubnis auf eine Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz verzichtet werden soll.

Zufriedenheit über Bestandsschutz

Rita Stockhofe, jagdpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sprach von einer „guten Nachricht für alle Legalwaffenbesitzer“. Das deutsche Waffengesetz gehöre bereits zu den strengsten Waffengesetzen weltweit und müsse nicht noch weiter verschärft werden, so Stockhofe.

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) begrüßte den Bestandsschutz für Waffenschränke, kritisierte aber die erhöhten Anforderungen an neue Schränke.
Von Immo Cornelius/agrarheute, mit Material von Agra Europe