Gericht verbietet halbautomatische Jagdwaffen

Jäger dürfen künftig keine Halbautomaten mit wechselbaren Magazinen mehr besitzen. Der Deutsche Jagdverband will das so nicht hinnehmen.

Jäger dürfen künftig keine Halbautomaten mit wechselbaren Magazinen mehr besitzen. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März hervor (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Ursprünglich hatten Jäger gegen eine Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt – und vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Wie der Deutsche Jagdverband (DJV) berichtet, sei das Bundesverwaltungsgericht jetzt im Revisionsverfahren „völlig überraschend“ zu einem anderen Urteil gelangt.

Verwaltungsgericht gibt nicht nur der Behörde Recht …

Das Bundesverwaltungsgericht hatte nicht nur der Behörde, die die Begrenzung eintragen wollte, Recht gegeben. Zusätzlich urteilte das Gericht, dass sämtliche Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht besessen werden dürfen.

Jägern droht ‚Entzug des Eigentums und der waffenrechtlichen Erlaubnisse‘

Sollte es bei der Einschätzung des Gerichts bleiben, droht dem Jagdverband zufolgen „tausenden Jägern der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums.“ Der Verband hält die halbautomatischen Waffen im jagdlichen Bereich beispielsweise bei der Nachsuche aus Sicherheitsgründen für sinnvoll.

Jagdverband: Verfassungsrechtliche Bedenken

Helmut Dammann-Tamke, DJV-Präsidiumsmitglied, reagiert fassungslos. Er meint: „Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eines Gerichts.“ Seiner Ansicht nach sollte das Verfahren deshalb vor dem Verfassungsgericht fortgeführt werden und der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass diese Waffen erlaubt bleiben. „Wir werden das Urteil so nicht hinnehmen“, kündigt Dammann-Tamke an. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung ergeben.

Lesen Sie hier den Beitrag auf agrarheute.de.