Fototouristen im Rapsfeld: So teuer kann das Selfie werden

Von Peter Laufmann

Für Landwirte ist es ein Ärgernis, wenn Menschen über ihre Kulturen spazieren. Gerade in pittoresken Rapsfeldern tummeln sich Naturbegeisterte und Instagrammer. Doch die bewegen sich auf dünnem Eis. So sieht die Rechtslage aus.

Was auf den Feldern wächst, ist für viele Menschen eine perfekte Kulisse. Egal ob Sonnenblumen, wogende Weizenfelder oder eben strahlend gelber Raps. Wer zur Zeit in die sozialen Medien schaut, kommt an ihm nicht vorbei. Doch vielen Instagrammern und Blumenfreunden ist nicht bewusst, dass sie beim Fotografieren nicht nur Schaden anrichten sondern sogar eine Ordnungswirdrigkeit begehen. Das Selfie kann ein teures Vergnügen werden.

Felder, Wiesen und Weiden sind tabu

Die Rechtslage in Deutschland ist klar: Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden.

Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen.

Selfie kann mehrere Tausend Euro Kosten

Die Landschaft und eben auch Felder und Wiesen sind eben kein rechtsfreier Raum. Wer das anders sieht, muss mit Strafen rechnen. So kann der Hundehaufen mit 50 Euro zu Buche schlagen, der Picknickmüll im Kornfeld und das Selfie im Rapsfeld kann laut DLG bis zu 10.000 Euro kosten. Beim Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband stehen sogar bis zu 15.000 auf der Internetseite. Zu der Ordnungswidrigkeit können Schadenersatzansprüche des Landwirts kommen.

Zwei Dinge sind in dem Zusammenhang noch wichtig: Natürlich darf man sich auch nicht einfach an den Kulturen bedienen. Und: Wenn man sich beim Selfiemachen den Hals bricht, trägt nicht der Landwirt und sein unebener Acker die Schuld und kann auch nicht haftbar gemacht werden.

Landwirte appellieren an die Hobbyfotografen

Abseits der Rechtslage appellieren Landwirte und Waldbesitzer einfach an die Erholungsuchenden, die Natur und Kulturen zu respektieren. Keiner will den Menschen ihren freien Tag vermiesen. Doch kein Foto ist es wert, Schaden einfach so hinzunehmen.

Doch immer wieder kommt es zu solchen Auswüchsen durch Hobbyfotografen. In der Provence haben zum Beispiel Landwirte immer wieder Ärger mit Menschen, die Lavendelfelder für Fotos missbrauchen. Für das perfekte Foto werden Pflanzen niedergetrampelt oder sogar ausgerissen. Gleiches passiert in den Niederlanden. Hier sind Tulpen ein beliebtes Motiv.

Auch im kanadischen Toronto gab es vor drei Jahren einen Zwischenfall; Landwirte hatten ihr Sonnenblumen-Feld sogar für Hobbyfotografen geöffnet. Doch mit dem anschließenden Hype hatten sie nicht gerechnet. Tausende kamen. Unfälle passierten. Die Sonnenblumen haben gelitten. Die Bauern waren bedient. Sie werden nie wieder Menschen auf die schönen Sonnenblumen aufmerksam machen.