Schalldämpfer-Urteil in NRW
Das Verwaltungsgericht Minden hat Anfang des Jahres einem Jäger Recht gegeben, der sich gegen die Versagung einer Flüsterüte gewehrt hatte. Die Urteilsbegründung gibt Rückenwind für alle Interessenten.
Das Verwaltungsgericht Minden hat Anfang des Jahres einem Jäger Recht gegeben, der sich gegen die Versagung einer Flüsterüte gewehrt hatte. Die Urteilsbegründung gibt Rückenwind für alle Interessenten.
Nutzt die Gelegenheit um Mensch und Waffe für die kommende Drückjagdsaison vorzubereiten. Neben einer kompetenten Standaufsicht die mit wertvollen Tipps zur Seite steht wird es außerdem die Möglichkeit geben den gesetzlich geforderten Schießnachweis zu erwerben. Termin: 08.09.2016, 18-21h.
Lediglich zwölf Mitglieder des Hegeringes trafen sich am 25.06.2016, um in Flamschen nicht nur die eigenen Schießleistungen zu verbessern, sondern auch um die Meisterschaft des Hegeringes im Schießen zu „kämpfen“. Unser Schießobmann, Jan Weber, hatte die Veranstaltung mit viel Mühe organisiert.
Laut Deutschem Jagdverband (DJV) verkündete Schmidt auf dem Bundesjägertag in Wolfsburg den Durchbruch bei den Regierungsverhandlungen um die Novellierung desBundesjagdgesetzes. „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen“, so Schmidt.
Jäger dürfen künftig keine Halbautomaten mit wechselbaren Magazinen mehr besitzen. Der Deutsche Jagdverband will das so nicht hinnehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil mit wechselbaren Magazinen gefällt, das für Diskussion in der Jägerschaft sorgt. Der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste, verweist auf inhaltliche Mängel des Urteils und äußert verfassungsrechtliche Bedenken.
Wir haben ein paar Eindrücke in einer schönen Bildergalerie zusammengestellt.
Im Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) hat sich bei einem Wildschwein der Verdacht der Aujeszkyschen Krankheit bestätigt. Gefahr besteht vor allem für Hunde und Hausschweine. Das Amt ruft alle Jäger zur Mithilfe auf.
Ein Mann hat vor rund zwei Jahren seinen Freund versehentlich beim Wildern getötet. Zwei Jahre sollte er dafür ins Gefängnis. Ein Berufungsverfahren kippte nun das Urteil.
Jetzt kann man endlich in Bayern und sicherlich demnächst auch in der ges. BRD mit dem verbotenen Nachtsichtgerät oder der verbotenen Taschenlampe des nachts auf Sau, Hirsch und Bock schießen, ohne dass der Mond leuchtet und der liebe Nachbar den Schuss wahrnimmt.
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