Jagd · Naturschutz · Hege

Mitnehmen verboten!

„Es ist verboten, tote Tiere vom Straßenrand mitzunehmen“, stellt Gerd Tersluisen vom Hegering Gladbeck klar. Solch ein Handeln „ist nach dem Gesetz Wilderei“, betont der erfahrene Jäger. Denn: „Tiere an der Straße sind kein Freiwild.“