Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2019

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Nachrichten-Telegramm:

  • Nordrhein-Westfalen weist mit dem Wolfsgebiet „Eifel – Hohes Venn“ sein drittes Wolfsgebiet aus
  • Petition: Erhalt der Jagd- und Schießsportanlage in Waakhausen
  • Seminar: Jagdleitung bei Treib- und Drückjagden

 

Termine:

  • 26. Juli 2019: Seminar Bau von Kunstbauanlagen
  • 23. August 2019: Seminar Jagdleitung bei Treib- und Drückjagden

 

 

Nachrichten-Volltext:

 

Nordrhein-Westfalen weist mit dem Wolfsgebiet „Eifel – Hohes Venn“ sein drittes Wolfsgebiet aus

 

Düsseldorf, 3. Juli 2019 (MULNV NRW). Ministerin Ursula Heinen-Esser: „Ab heute können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Städteregion Aachen und des Kreises Euskirchen gefördert werden.“

 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

 

Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen, vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Monschau in der Städteregion Aachen ortstreu geworden ist. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium ein neues Wolfsgebiet „Eifel – Hohes Venn“ ausgewiesen. Es ist nach den Wolfsgebieten Schermbeck und Senne das dritte ausgewiesene Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen. Das Wolfsgebiet umfasst mit rund 505 Quadratkilometern Teile der Städteregion Aachen und des Kreises Euskirchen.

 

Umweltministerin Heinen-Esser: „Vier Nachweise liegen aktuell aus der Städteregion Aachen vor, die die Anwesenheit eines Wolfs bestätigen. Anhand eines genetischen Befundes konnte ein männlicher Wolf mit der Kennung GW926m individualisiert werden. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention, beantragen. Das Wolfsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert.“

 

Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine Pufferzone mit einer Fläche von 1.261 Quadratkilometern ausgewiesen. Die Pufferzone umfasst weitere Teile der Städteregion Aachen sowie der Kreise Euskirchen und Düren. Auch in der Pufferzone werden Maßnahmen zum Herdenschutz ab sofort bei Bedarf gefördert. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Köln.

 

Ministerin Heinen-Esser: „Wir rechnen damit, dass der Wolf vorerst einmal bleibt. Um alle Menschen vor Ort zeitnah zu informieren, haben wir im Internet das öffentlich zugängliche Wolfsportal www.wolf.nrw eingerichtet. Hier ist auch das neue Wolfsgebiet „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ kartografisch dargestellt.“ Das Wolfsportal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten.

 

Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ mit umliegender Pufferzone umfasst die grenznahe Kulturlandschaft der nordrhein-westfälischen Eifel mit ihren ausgedehnten Wäldern. Nach Westen hin schließt sich das Wolfsgebiet an die bestätigten Vorkommen des Wolfes im Hohen Venn auf belgischer Seite an. Große Teile des Nationalparks Eifel sind ebenfalls Teil des Wolfsgebietes. Ziel der großzügigen Abgrenzung ist es, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen.

 

Hintergrund zum Wolf in Deutschland:

 

Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz. 1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen.

 

Mehr zum Wolf und zum Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn:

https://wolf.nrw/wolf/de/management/wolfsgebieteifel-hohesvenn

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Telefon 0211 4566-719 (Peter Schütz).

 

 

Petition für den Erhalt der Jagd- und Schießsportanlage in Waakhausen

 

Dortmund, 4. Juli 2019 (LJV). Für den Erhalt der Jagd- und Schießsportanlage in Waakhausen ist eine Petition eingerichtet worden.

Zur Petition und weiteren Informationen geht es hier.

 

 

 

Seminar Jagdleitung bei Treib- und Drückjagden

 

Dortmund, 04. Juli 2019 (LJV). Gesellschaftsjagden stehen und fallen mit ihrer Organisation. Die Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – frühere landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft –  legen fest, dass für jede Gesellschaftsjagd ein Jagdleiter zu bestimmen ist. Dieser hat u. a. dafür zu sorgen, dass die Jagd möglichst gefahrlos abläuft. Zur Vorbereitung auf die Treib- und Drückjagdsaison bietet der LJV das passende Seminar an.

 

An Beispielen werden die rechtlichen Vorschriften und die Unfallverhütung aus der Sicht der SVLFG näher erläutert. Im weiteren Verlauf geht es um wichtige Punkte zur Planung und Durchführung von Drück- und Treibjagden.

 

Abschließend werden praktische Jagdvorbereitungen einer Gesellschaftsjagd im LJV-Revier vorgestellt.

 

 

Termin:

  1. August 2019

 

Ort:

Biotop- und Artenschutzzentrum des Landesjagdverbandes NRW (Orsoy Land 4b, 47495 Rheinberg)

 

Teilnahmegebühr:

€ 25,- (inkl. Verpflegung)

 

 

Anmelden für die hier genannten Seminare können Sie sich hier:

Landesjagdverband NRW

Geschäftsstelle

Frau Martina Junge

Gabelsbergstr. 2

44141 Dortmund

Tel.: 0 23 04 – 2 50 55 86 (Mo. bis Do. 08:00 – 10:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr)

Fax.: 0 23 04 – 9 78 96 10

E-Mail: mjunge@ljv-nrw.de