Neue Landesjagdzeitenverordnung
Gestern informierten wir Sie über das Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung. Insbesondere entfällt durch diese Änderungsverordnung das Verbot der Bewegungsjagd sowie des Hundeeinsatzes bei der Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 16. Januar bis 31. Juli. Der Landesjagdverband NRW hatte sich für diese Änderung eingesetzt.
Nachfolgend erhalten Sie noch einen Link zum vollständigen Text der aktuellen Landesjagdzeitenverordnung.
- Neue Landesjagdzeitenverordnung
Nachrichten-Volltext:
- Neue Landesjagdzeitenverordnung
31. Juli 2019, Düsseldorf/Dortmund (LJV). Gestern informierten wir Sie über das Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung. Insbesondere entfällt durch diese Änderungsverordnung das Verbot der Bewegungsjagd sowie des Hundeeinsatzes bei der Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 16. Januar bis 31. Juli. Der Landesjagdverband NRW hatte sich für diese Änderung eingesetzt.
Nachfolgend erhalten Sie noch einen Link zum vollständigen Text der aktuellen Landesjagdzeitenverordnung.