Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 21. Februar 2019

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Landesjagdgesetz orientiert sich an guter Praxis und mehr Einheitlichkeit

21. Februar 2019, Düsseldorf/Dortmund (LJV). Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, äußert sich wie folgt zum heute vom Landtag verabschiedeten neuen Landesjagdgesetz:

„Das neue Landesjagdgesetz orientiert sich endlich wieder an guten jagdpraktischen Erfordernissen und mehr Bundeseinheitlichkeit. Die jagdpolitische Wende in Nordrhein-Westfalen zu mehr jagdpraktischer Vernunft ist damit besiegelt. Handwerkliche Fehler im alten Landesjagdgesetz wurden durch praxisnahe Entscheidungen unter Beachtung naturschutzfachlicher und sozialer Anforderungen behoben. Dafür hat der Landesjagdverband mit den Partnern des ländlichen Raumes über Jahre erfolgreich gekämpft, auch wenn nicht alle seine Forderungen erfüllt wurden.

Die Regierungskoalition von CDU und FDP setzt mit dem Jagdgesetz um, was sie vor der Landtagswahl im Mai 2017 versprochen hat. Das ist gute demokratische Art und verdient Anerkennung.

Der Landesjagdverband ist bereit, mit dem Wegfall der bisher staatlich erhobenen Jagdabgabe neu zu finanzierende Gemeinschaftsleistungen für die Jagd in Eigenverantwortung zu übernehmen.“

Der Landesjagdverband wird alle Neuregelungen am Landesjagdgesetz zusammenfassen, textlich darstellen und seine Mitglieder in der April-Ausgabe des Rheinisch-Westfälischen Jägers sowie auf seiner Homepage umfassend darüber informieren. Auch Seminare über die Änderungen werden ab sofort vorbereitet.

Für die Erstberichterstattung erhielt die Tagespresse dieses Faktenblatt mit Fragen und Beispielen, was sich am neuen Jagdgesetz ändert und was bleibt.