Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 2019

Nachrichten-Telegramm:

  • Landesjagdgesetz am 16. Januar erneut im NRW-Umweltausschuss
  • LJV-Seminare 2019 (Auszug)

Termine:

29. Januar – 3. Februar 2019: Messen JAGD & HUND, FISCH & FANG, WILD FOOD FESTIVAL

Nachrichten-Volltext:

Landesjagdgesetz am 16. Januar erneut im NRW-Umweltausschuss

15. Januar 2019, Düsseldorf/Dortmund (LJV). Nach der Expertenanhörung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes am 12. November 2018 berät der Umweltausschuss des Düsseldorfer Landtages am morgigen Mittwoche, den 16. Januar, erneut über die geplanten Änderungen am Landesjagdgesetz.

LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg und LJV-Vizepräsident Georg Kurella werden die öffentliche Sitzung als Beobachter verfolgen.

LJV-Seminare 2019 (Auszug)

Bitte beachten Sie auch die Gesamtübersicht aller Seminare in jedem RWJ sowie in dem LJV-Service-Flyer (Zustellung erfolgt in der 4. Kalenderwoche an alle LJV-Mitglieder).

Raubwild mit der Falle waidgerecht bejagen

Nach § 29 der Durchführungsverordnung zum novellierten Landesjagdgesetz NRW darf die Jagd mit Fanggeräten nur von Revierjägern, Bestätigten Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.

Der Fangjagdlehrgang des LJV ist anerkannt!

Die intensive Bejagung der Prädatoren mittels der Fallenjagd und die Verbesserung der Biotope stärken ihren Niederwildbesatz. Der LJV NRW bietet interessierten Jägern mit Fangjagdseminaren die Möglichkeit, sich für die Saison optimal vorzubereiten.

Inhalte dieser Ganztagsveranstaltung (08:00 bis 18:15 Uhr): Gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Fangjagd, Fanggeräte, Ausübung der Fangjagd.

Für die folgend genannten Termine sind noch Plätze frei:

Rheinberg:

3187: 8. Februar 2019
3188: 12, Februar 2019
3189: 15. Februar 2019
3190: 19. Februar 2019
3191: 22. Februar 2019
3192: 26. Februar 2019

Wichtiger Hinweis:

Zugelassen werden Inhaber von Jahresjagdscheinen, Jugendjagdscheinen oder Personen, die an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung teilnehmen. Letztere erhalten die Teilnahmebescheinigung erst mit Bestehen der Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz (BJG) ausgehändigt. Die Jugendjagdscheininhaber erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit dem zusätzlichen Hinweis, dass sie die Fangjagd bis zur Aushändigung eines Jahresjagdscheines nur in der in § 16 Abs. 2 BJG vorgeschriebenen Begleitung ausüben dürfen.

Eine Kopie des Jagdscheins, Jugendjagdschein oder der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die Teilnahmegebühr: 70,- Euro inkl. Verpflegung.

Motorsägenführerschein in Hagen

Der Umgang mit der Motorsäge ist nicht ungefährlich. Unfälle beim Einsatz der „Buschmopeds“ bedrohen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Wer mit der Motorsäge arbeitet, sollte deshalb alles tun, um Unfälle zu vermeiden.

Im Jahr 2019 bietet der LJV seinen Mitgliedern in einer Kooperation mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen Abteilung Forst wieder zwei Lehrgänge zur Bedienung der Motorsäge („Motorsägenführerschein“) an. Der erste Lehrgang findet vom 14. bis 15. Februar 2019 in Hagen statt.

Die Schulung erfolgt durch erfahrene Forstwirtschaftsmeister und Sicherheitsbeauftragte. An den praktischen Übungen kann man nur mit der erforderlichen kompletten Schutzausrüstung und eigener Motorsäge teilnehmen. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren!

Teilnahmegebühr: 150,00 € (ohne Unterkunft und Verpflegung).

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jagdaufseherprüfung

Dieser Lehrgang (Teilnahmevoraussetzung: Jagdpachtfähigkeit!) dient eigentlich zur Vorbereitung auf die Jagdaufseherprüfung. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdschutz- und einem Fangjagdlehrgang dient als Nachweis der fachlichen Eignung als Jagdaufseher. Auf Antrag eines Jagdausübungsberechtigten kann man sich damit als Jagdaufseher bestätigen lassen.

Die Ausübung der Jagd erfordert aber in der heutigen Zeit ein immer umfangreicheres Wissen. Nicht umsonst wird der Jagdschein deshalb auch das „grüne Abitur“ genannt. Um sein jagdliches „Know How“ auf den neuesten Stand zu bringen bietet sich deshalb der Besuch eines Jagdschutzlehrganges im Biotop- und Artenschutzzentrum in Rheinberg an. Über einen Zeitraum von 10 Tagen werden sie mit den folgenden Ausbildungsschwerpunkten von namhaften Referenten unseres Landes ihr jagdliches Wissen aktualisieren können:

1. Jagdgesetze und jagdliche Nebenvorschriften, 2. Wild- und Jagdschaden, Biotophege und Wildschutz, 3. Wildstandsbewirtschaftung, Jagdbetriebslehre, Waldbau Artenschutz und Wildbrethygiene.

Von den zahlreichen Teilnehmern in den zurückliegenden Jahren wurde nicht nur die Wissensvermittlung gelobt, sondern vor allem auch der intensive Informationsaustausch von Gleichgesinnten über einen Zeitraum von 10 Tagen.

Für den Lehrgang vom 07. bis 16. März 2019 im Biotop- und Artenschutzzentrum des LJV in Rheinberg sind noch ein paar wenige Plätze frei.

Teilnahmenvoraussetzung für den Jagdschutzlehrgang ist, dass Sie die Jagdpachtfähigkeit besitzen.

Jagdpachtfähig ist nach § 11 BJG Abs. 5 S. 1 „wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat“. Sie müssten also zurzeit einen Jahresjagdschein besitzen und während dreier Jahre (36 Monate) einen besessen haben.

Um Ihre Jagdpachtfähigkeit zu dokumentieren, legen Sie bitte Ihrer Anmeldung eine entsprechende Kopie Ihres Jahresjagdscheines bei.

Teilnahmegebühr: 155,- € (ohne Unterkunft)

Prüfungsgebühr: 120,- €

Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft…

…stellen bei der stark angewachsenen Schwarzwildpopulation ein großes Problem für die Revierinhaber in NRW dar. Der LJV bietet am 29. März in Buke im Rahmen seines Fortbildungsprogramms wieder ein Wildschaden-Seminar an. Mit LJV-Vizepräsident RA Hans-Jürgen Thies und Dr. Michael Petrak konnten namhafte Referenten gewonnen werden.

Das Seminar behandelt rechtliche Grundzüge des Wildschadenersatzes, Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, Ansprache der Verursacher (Wildkaninchen, Hasen, Fasanen, Wildtauben, Schalenwild) sowie Berechnungsbeispiele.

Teilnahmegebühr: 50,- € inkl. Verpflegung

Mein erster Jagdhund

Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 30 Landesjagdgesetz NRW) sind bei der Such- und Bewegungsjagd, bei der Jagd auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche brauchbare Jagdhunde zu verwenden.

Um die richtige Auswahl des passenden Jagdhundes für mein Revier oder meine Jagdgelegenheit zu treffen, bietet der LJV das Seminar „Mein erster Jagdhund“ am 05. April im Biotop- und Artenschutzzentrum in Rheinberg an.

Ziele und Inhalte dieses Seminar sind, z. B.:

  • Vorstellung der passenden Jagdhunde für entsprechende Reviere (z. B. Schalenwildrevier, Niederwildrevier, Wasserwildrevier etc.)
  • Hinweise und Tipps bei der Welpenauswahl
  • Früherziehung und Gehorsam
  • Häufige Erkrankungen des Hundes und Bedeutung der Impfungen
  • Besonderheiten der Haltung und Pflege von Jagdgebrauchshunden
  • Praktische Einweisung in die Hundearbeit und Hundeausbildung

Für dieses Seminar haben wir als Referenten erfahrene Praktiker gewinnen können.

Teilnahmegebühr: 30,- € inkl. Verpflegung

Schwarzwildbewirtschaftung

Die stark angewachsene Schwarzwildpopulation ist ein großes Problem (Wildschäden, Schweinepest). Der LJV NRW bietet dazu am 12. April in Rheinberg ein Seminar zur Schwarzwildbewirtschaftung an.

Die Lebensweise der Sauen ist für viele Jäger immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.

Das Seminar soll verdeutlichen, wie hoch intelligent Sauen sind, wie verheerend sich die falsche Bejagung auswirkt und wie man Schwarzwild waidgerecht bewirtschaftet.

Mit Ministerialrat a. D. Heimo van Elsbergen, Dr. Klaus Mann (Amtstierarzt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Siegburg) und Wildmeister Peter Markett (Davert Hochwildring) konnten namhafte Referenten gewonnen werden.

Das Seminar behandelt Schwarzwild in NRW (Hegeauftrag und Realität), Klassische Schweinepest in NRW (Die Schweinepest bei Wildschweinen – Eine

Tierseuche und ihre Bedeutung für den Jagdbetrieb), Biologie des Schwarzwildes sowie verantwortungsvolle Bewirtschaftung.

Teilnahmegebühr: 30,- € inkl. Verpflegung

Für die vorgenannten Seminare anmelden können Sie sich hier:

Landesjagdverband NRW
Geschäftsstelle
Frau Martina Junge
Gabelsbergstr. 2
44141 Dortmund
Tel.: 0 23 04 – 2 50 55 86 (Mo. bis Do. 08:00 – 10:00 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr)
Fax.: 0 23 04 – 9 78 96 10
E-Mail:mjunge@ljv-nrw.de