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Schwarzwild intensiv und waidgerecht bejagen

Dortmund, 12. August 2019 (LJV). Am 30. Juli 2019 trat die zweite Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung in Kraft.

Insbesondere wird dadurch das Verbot der Bewegungsjagd sowie des Hundeeinsatzes bei der Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 16. Januar bis 31. Juli aufgehoben.

Die Änderung geschah mit Blick auf die nach wie vor hohe Vermehrungsrate und die weiterhin notwendige Bestandsreduktion beim Schwarzwild insbesondere zur Vorbeugung eines ASP-Ausbruchs in NRW mit einem zu erwartenden volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe.

Der Landesjagdverband begrüßt die Änderung, die den nordrhein-westfälischen Jägerinnen und Jägern wieder mehr Eigenverantwortung einräumt und mehr Möglichkeiten der Schwarzwildbejagung schafft. Dass dieser neuen Verantwortung in tierschutz- und waidgerechter Form Rechnung zu tragen ist, ist selbstverständlich und obliegt einem jeden einzelnen Jäger.

Ferner weist der Landesjagdverband darauf hin, dass grundsätzlich bereits ab dem Jahreswechsel große revierübergreifende Bewegungsjagden möglichst vermieden werden sollten.

Wer aber beispielsweise in der zweiten Januarhälfte (das ist in NRW die schneereiche Zeit) nach einer Neuen kreist und dabei Sauen in einer Dickung festmacht, hat nun auch wieder Gelegenheit, diese mit Hunden zu bejagen.

Auch die Maisjagd mit Hunden im Juli wird durch die neue Landesjagdzeitenverordnung wieder ermöglicht.

Entschieden weist der Landesjagdverband NRW die Kritik jener zurück, die augenscheinlich mit Wehmut an Zeiten remmelscher Gängelungspolitik zurückblicken. Die nordrhein-westfälischen Jägerinnen und Jäger sind ausgezeichnet ausgebildet und deshalb sehr gut in der Lage, mit der neu gewonnenen Verantwortung waidgerecht und tierschutzkonform umzugehen. Das haben sie auch in der Vergangenheit immer wieder bewiesen.