Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2019

Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung tritt am 30. März in Kraft

29. März 2019, Düsseldorf/Dortmund (LJV). Mit der heutigen Verkündung der Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung treten ab morgen, den 30. März, die folgenden Änderungen der Jagd- und Schonzeiten in Kraft:

Die Jagdzeit ist bei allem Schalenwild wieder verlängert bis zum 31.01.

Schwarzwild darf abweichend davon bis zum 31.01.2023 ganzjährig bejagt werden, allerdings unter Beachtung des Elterntierschutzes nach § 22 Abs. 4 BJG. Außerdem ist zu beachten, dass in der Zeit vom 16.01. bis zum 31.07. bei der Jagd auf Schwarzwild die Bewegungsjagd sowie der Hundeeinsatz verboten sind, ausgenommen hiervon ist die Nachsuche.

Die Jagdzeit für Dam- und Sikawild beginnt jetzt wie für Rotwild am 01.08..

Dachse können nun vom 01.09. bis zum 31.12. bejagt werden, Jungdachse erstmals ganzjährig.

Die Vollschonung für die Waldschnepfe ist aufgehoben, sie kann wieder vom 16.10. bis zum 15.01. bejagt werden, wobei auch bei der Jagd auf Schnepfen brauchbare Jagdhunde einzusetzen sind.

Rebhühner bleiben ganzjährig geschont, und zwar bis zum 31.12.2023.

Die Jagdzeit der Rabenkrähe beginnt am 01.08. und endet am 10.03..

Juvenile Nilgänse können nun ganzjährig bejagt werden, ausgenommen in den Schutzgebieten des § 2 Nummer 2 der LJZeitVO, in denen sie vom 15.10. bis zum 31.01. ebenfalls mit der Jagd zu verschonen sind.

Die Jagdzeit für den Waschbären beginnt einen Monat früher, er kann also vom 01.08. bis zum 28.02. bejagt werden.